Duisburg. Viele Duisburger Eltern wissen noch nicht, ob ihr Kind einen Kita-Platz bekommt und sind in Sorge. Der Jugendamtsleiter ist jedoch zuversichtlich.

Weil sie einer Familie keinen Kita-Platz anbieten konnte, musste die Stadt Essen kürzlich Zwangsgeld zahlen. In Duisburg „wird das nicht vorkommen“, sagt Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke optimistisch. Er glaubt, dass alle Kinder am Ende einen Platz bekommen werden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir das schaffen.“

So optimistisch wie er sind längst nicht alle Eltern. Manche sorgen sich gar um ihren Arbeitsplatz, tauschen Adressen von Anwälten aus, um ihren Rechtsanspruch einklagen zu können. Köpcke zeigt als Vater von drei Kindern Verständnis für die Sorgen, mahnt aber auch zur Besonnenheit.

Duisburger Jugendamt: Kita direkt ansprechen bei Unsicherheit

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Dass manche Eltern bereits eine Zusage haben und andere nicht, liege an der dezentralen Platzvergabe. Zwar sammelt das städtische Online-Portal Kita-Place den Bedarf, aber es sei eben ein Vormerk- und kein Buchungssystem.

Den Platz vergebe am Ende jede Kita selbst – und die sei auch der richtige Ansprechpartner, wenn man allzu ungeduldig oder sorgenvoll sei. Hier erfahre man, wie weit die Vergabe in der jeweiligen Einrichtung gediehen ist, sagt Köpcke und empfiehlt, bei den Einrichtungen gezielt nachzufragen.

Diese Termine sind für das Kindergartenjahr 2020/21 relevant:

• Am 15. März muss der Rat den Bedarf an Kita-Plätzen beschließen. Dafür arbeitet die Jugendhilfeplanerin auf Hochtouren, sagt Köpcke.

• Bis Ende April soll die Platzvergabe in Duisburg geregelt sein.

• Theoretisch haben 25.600 Kinder zwischen 0 und 6 Jahren einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Da Kinder unter einem Jahr oft noch nicht fremdbetreut werden, geht die Stadt Duisburg von 19.100 Plätzen aus, die sie vorhalten muss.

Im letzten Jahr fehlten 600 Kita-Plätze, viele Eltern bekamen erst auf den letzten Drücker im Sommer einen Platz. Das werde sich nicht wiederholen.

Rund 200 Kindergärten gibt es aktuell in Duisburg

Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke hat Verständnis für die Sorgen der Eltern. Er ist zuversichtlich, dass es für alle Kinder einen Betreuungs-Platz geben wird.
Jugendamtsleiter Hinrich Köpcke hat Verständnis für die Sorgen der Eltern. Er ist zuversichtlich, dass es für alle Kinder einen Betreuungs-Platz geben wird. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Jugendamtsleiter Köpcke betont, dass vor allem die freien Träger vor der Vergabe der Plätze den Ratsbeschluss abwarten. Sie betreuen aber den Löwenanteil der Kinder: Von den rund 200 Kindergärten sind 80 in städtischer Trägerschaft. So oder so: Erst mit dem Beschluss können die Pauschalen beim Land gemeldet werden.

Für das Jugendamt ist außerdem wichtig, dass alle Eltern die erforderlichen Unterlagen einreichen. Insbesondere die Berufstätigkeit muss nachgewiesen werden - die Vergabe erfolgt nicht zuletzt nach Priorität. Wichtig ist außerdem, dass wegen des Masernschutzgesetzes das Impfbuch vorgelegt wird, „das kann im Einzelfall ein Problem sein“, weiß Köpcke.

Vertretungssystem für Tagespflege wird entwickelt

Bei Kindern unter drei Jahren gibt es einen Anspruch auf frühkindliche Förderung, diese kann sowohl in einer Kindertageseinrichtung als auch in einer Tagespflege erfüllt werden. Manche Eltern wehren sich gegen Tagespflegeplätze, weil sie die Sorge haben, dass es häufiger zu krankheitsbedingten Schließungszeiten kommen könnte.

Das Problem hat das Jugendamt auf der Agenda, sagt Köpcke. Schon jetzt stelle das Jugendamt Springer zur Verfügung. In Tagespflegen, die durch einen Träger geführt werden, gebe es ebenfalls Springer. Manche Großtagespflegen würden zusammen Springer beschäftigen.

80 zusätzliche Stellen werden ausgeschrieben

Dennoch werde derzeit ein neues Konzept erarbeitet, um mittelfristig ein Stützpunkt-Vertretungssystem zu etablieren. Drei Stützpunkte seien in Duisburg angedacht.

Außerdem würden die vom Rat zuletzt bewilligten 80 zusätzlichen Stellen für Erzieherinnen und Erzieher zeitnah ausgeschrieben. Aber auch so: „Wir suchen ständig, die Fluktuation ist etwa wegen Schwangerschaften und Beschäftigungsverboten hoch“, begründet Köpcke.