Duisburg. Bestnote gegen fast durchgefallen: Bezirksregierung will die schlechtere Bewerberin als Mitglied der Schulleitung der Gesamtschule Süd. Der Fall.
Seit anderthalb Jahren schon ist eine Schulleitungsstelle an der Gesamtschule Süd in Duisburg nicht besetzt. Das soll sich jetzt endlich ändern. Doch statt Freude über die Stellenbesetzung herrschen unter den Lehrern an der Schule Frust und Ärger. Denn bekommen soll die Stelle eine externe Bewerberin, die in der Schulleitungsprüfung deutlich schlechter bewertet wurde als ihr interner Konkurrent.
Fünf Punkte gibt es in der Schulleitungsprüfung maximal zu holen. Diese Bestnote erzielte ein Mann, der an der Gesamtschule Süd bereits als Lehrer arbeitet. Seine Konkurrentin, eine ehemalige Leiterin einer Duisburger Hauptschule, brachte es dagegen nur auf drei Punkte – nur wenig besser als durchgefallen, denn bei einem Abschneiden mit einem oder zwei Punkten gilt der Bewerber als nicht geeignet für das Amt, wie die Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt. Drei gegen fünf Punkte: Trotzdem entschied sich die Bezirksregierung für die schlechtere Bewerberin.
Die schlechtere Bewerberin war schon mal Schulleiterin und ist behindert
So läuft die Prüfung
Für die Schulleitungsprüfung werden die Kandidaten bewertet in einer eigenen Unterrichtsstunde, in der pädagogischen und kollegialen Beratung eines Kollegen nach einer beobachteten Schulstunde, im Leiten einer Konferenz und in einem Fachgespräch mit der Schulaufsicht.
Dieses Vorgehen gilt für die Besetzung von Funktionsstellen innerhalb der erweiterten Schulleitung sowohl an Gesamtschulen als auch an Sekundarschulen.
Zusätzlich fließt ein Leistungsbericht der Schulleitung über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre in die Bewertung ein.
Diese Entscheidung sorgt in der Schule für Unmut. „Warum besteht eine langjährige Schulleiterin die Schulleitungsprüfung, die originäre Aufgaben aus ihrem bereits bestehenden Amt enthält, um zwei Punkte schlechter und soll damit noch qualifizierter sein?“, fragt verärgert ein Lehrer der Gesamtschule Süd in einem anonymen Schreiben an die Redaktion. Seinen Informationen nach gründet sich die Entscheidung der Bezirksregierung auf zwei Aspekte: Die Bewerberin hatte schon mal ein Leitungsamt an einer Schule inne, und sie ist körperlich behindert.
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Das kann allerdings nach Auskunft der Bezirksregierung nicht der Grund für die Besetzung der Stelle sein. Die Auswahl richte sich „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“, erläutert eine Sprecherin der Bezirksregierung. Bei gleicher Qualifikation könne „der Vorsprung des statusrechtlich höherwertigen Amtes ausschlaggebend sein“ – wer vorher eine höhere Stelle innehatte, bekommt in diesem Fall also das neue Amt. Auch eine Schwerbehinderung scheidet als Grund aus. Diese gilt als Hilfskriterium: Sie kommt erst zur Anwendung, wenn das Urteil ansonsten gleich ausfällt, teilt die Sprecherin weiter mit.
Bezirksregierung Düsseldorf und Duisburger Gesamtschule äußern sich nicht zum Fall
Bei der seit anderthalb Jahren unbesetzten Stelle an der Gesamtschule Süd geht es um die Schulleitungsstelle für die Koordination der Jahrgangsstufen 5 und 6. „Für eine Schule dieser Größe bedeutet das eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung in der pädagogischen und alltäglichen Arbeit“, beklagt der Absender des anonymen Briefes. „Durch die absurde und rücksichtslose Entscheidung der Bezirksregierung leidet die tägliche Arbeit an der Schule.“
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Ihm ist durchaus bewusst, dass sein Gang an die Presse nicht nur wohlwollend gesehen werden dürfte: „Als Lehrer dürfen, vielmehr sollten wir uns nicht öffentlich äußern.“ Er sieht aber keine andere Möglichkeit mehr: „Wir werden von unserer Schulaufsicht mit diesem Handeln im Stich gelassen.“ Eine Einzelfallprüfung habe die Bezirksregierung abgelehnt. Die äußert sich auf Anfrage der Redaktion nicht zum konkreten Fall an der Gesamtschule Süd, ebenso wenig wie die Leiterin der Schule.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wird kein Urteil über die Stellenbesetzung fällen
Der Streit um die Schulleitungsstelle an der Gesamtschule Süd liegt inzwischen vor Gericht: Der unterlegene Bewerber, der trotz besserer Prüfung die Stelle an seiner eigenen Schule nicht bekommen sollte, befindet sich in einem sogenannten Konkurrentenstreitverfahren gegen die Bezirksregierung Düsseldorf. Das bestätigt das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf Anfrage unserer Redaktion. Der Fall dürfte nun kurzfristig entschieden werden – allerdings nicht per Gerichtsurteil. Laut eines Gerichtssprechers gibt es eine andere Lösung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer der beiden Kandidaten seinen Rückzug erklärt.
Das Schulleitungsteam der Gesamtschule Süd wird also bald wieder vollständig sein – ob mit dem besseren oder dem schlechteren Kandidaten, bleibt abzuwarten.