Duisburg. . Vakante Stellen von stellvertretenden Schulleitern besetzt die Schulaufsicht künftig in Eigenregie. Bei Rektoren gilt das Verfahren seit 2016.
Um die Besetzung von Stellen für stellvertretende Schulleiter zu beschleunigen, soll das langwierige Beteiligungsverfahren der kommunalpolitischen Gremien und Schulkonferenzen abgeschafft werden. Der Schulausschuss soll in seiner nächsten Sitzung am kommenden Freitag (15 Uhr, Ratssaal) eine Verzichterklärung beschließen – fortan entscheidet die Bezirksregierung Düsseldorf in Eigenregie.
Bisheriges Verfahren nicht haltbar
Rechtliche Grundlage für das neue Verfahren ist die 2015 verabschiedete Änderung des NRW-Schulgesetzes. Es sollte die Beschleunigung der Besetzungsverfahren bewirken, die sich aufgrund der zahlreichen zu beteiligenden Gremien lange hinzogen. Monate vergingen, bis Schulkonferenzen, Bezirksvertretungen, Schulausschuss und letztlich der Rat ihre Entscheidung gefällt hatten. Bei der Fristsetzung von vier Wochen für ein finales Votum wäre das bisherige Verfahren nur über Dringlichkeitsbeschlüsse haltbar gewesen.
Der jetzt geplante offizielle Verzicht auf die Beteiligung folge nur noch der gängigen Praxis, erklärt das Amt für schulische Bildung in der Vorlage für den Ausschuss: „Bei Stellen der stellvertretenden Schulleitung haben die Schulkonferenzen, um das Verfahren zu beschleunigen zu wollen, zahlreich auf die Abgabe eines Stellenbesetzungsvorschlages verzichtet.“ Damit sei auch die Beteiligung von Vertretern des Schulträgers nicht mehr gegeben, da eine persönliche Vorstellung in der Schulkonferenz nicht stattfand, ein Votum der politischen Gremien war zeitlich nicht mehr zu realisieren. Die Bilanz seit Januar 2016: „Das Verfahren zur Besetzung von stellvertretenden Schulleitungen wurde bisher 13 Mal durchgeführt. In zehn Fällen wurde dabei auf eine Stellungnahme verzichtet.“ Der Verzicht, findet die Schulverwaltung, sei „sinnvoll, um eine beschleunigte Stellenbesetzung herbeizuführen.“
Auch zur zügigen Besetzung von Schulleiter-Stellen gilt bereits seit Anfang 2016 ein vereinfachtes Verfahren. Hier haben sich die Stadt als Schulträger und die Politik darauf verständigt, auf eigene Vorstellungsrunden mit den Bewerbern zu verzichten.
Beteiligung in der Schulkonferenz
Um die von der Bezirksregierung gesetzte Acht-Wochen-Frist für die Entscheidung zu wahren, können Stadtverwaltung, Schulausschuss und Bezirksvertretungen mit eigenen Vertretern an der Schulkonferenz teilnehmen und dort auch ihre Stellungnahme abgeben, die dann ebenfalls der Bezirksregierung übermittelt wird. So werden ständige Sondersitzungen und mehrfache Vorstellungen der Bewerber vermieden.
Die bisherige Wahl eines neuen Schulleiters durch die Schulkonferenz ist allerdings durch die Gesetzesänderung entfallen. Die Bezirksregierung benennt alle Bewerber, die die Ausschreibungskriterien erfüllen, ist aber in ihrer Entscheidung nicht an das Votum der Schulkonferenz gebunden. Ersatzlos entfallen ist somit auch das Vetorecht des Schulträgers – es widersprach den laufbahnrechtlichen Vorgaben.
>>> Schulausschuss tagt am Freitag
Zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr tritt der Schulausschuss am morgigen Freitag um 15 Uhr im Ratssaal zusammen.
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