Duisburg. Die Nachfrage nach Plätzen im offenen Ganztag an Duisburger Grundschulen übersteigt das Angebot. So soll die Versorgungsquote deutlich steigen.
Die Stadt Duisburg will die Zahl der offenen Ganztagsplätze in Grundschulen und die Qualität der Betreuung in den nächsten Jahren massiv ausbauen. Das ist nicht nur notwendig, weil es zuletzt immer wieder Engpässen bei der Versorgung gab: Ab 2025 plant der Bund einen Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag (OGS). Der Rat verabschiedete in seiner vergangenen Sitzung einen Beschluss zur Weiterentwicklung des Angebots mit elf Handlungsempfehlungen.
Mit dem Angebot ist in den vergangenen Jahren auch die Nachfrage gewachsen: Aktuell werden laut Verwaltung rund 6.200 Kinder an 62 von insgesamt 76 Grundschulen in der OGS gefördert. „Die Nachfrage der Eltern nach einer verlässlichen Betreuung ist anhaltend hoch“, schreibt Schulamtsleiter Ralph Kalveram in seiner Vorlage für Schulausschuss und Stadtrat.
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Schulen ohne Ganztagsangebot reichten deshalb Anträge auf Einrichtung einer OGS beim Schulträger ein. „Mit einer Versorgung von nur 32 Prozent stadtweit liegt das Angebot in Duisburg erheblich unter dem Bedarf“, räumt Kalveram ein, „andere Kommunen haben eine Versorgungsquote von teilweise bis zu 80 Prozent.“
Ziel für Offenen Ganztag: Ein Platz für jeden zweiten Grundschüler
Ziel müsse es sein, für mindestens 50 Prozent der Grundschüler einen OGS-Platz anzubieten, berichtete der Amtsleiter im Schulausschuss. Ein Betreuungsangebot soll es künftig an jedem Standort auch in den Ferien geben, weil besonders bei berufstätigen Eltern großer Bedarf herrscht.
Auch zu diesem, bislang kostenpflichtigen Standard müssen Fragen zur dafür notwendigen Finanzierung noch beantwortet werden. Vermieden werden soll, dass nur jene Kinder das Angebot nutzen, deren Eltern es sich leisten können.
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In ihren Haushaltsreden wiesen die Fraktionen erneut darauf hin, dass die finanziellen Folgen von Bundesgesetzen nicht bei den Kommunen abgeladen werden dürften.
Schon die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz hatte Millionen-Investitionen in den Ausbau und zusätzliches Personal erfordert.
Und auch für die Grundschulen müsse die Raumfrage beantwortet werden, so Kalveram: „Eine Doppelnutzung kann es dort geben, wo es möglich ist. Bei Schulraum-Erweiterungen müssen wir den Ganztag mitdenken.“ Das gilt auch für den Mittagstisch: Die Stadt werde „im Bestand und bei Erweiterungen“ auch in Küchen und Mensen investieren müssen.
OGS als Chance für Integration und Inklusion
Eine Chance sei die OGS für die Integration von zugewanderten Kindern und die Inklusion von Schülern mit Förderbedarf. Voraussetzung dafür ist allerdings qualifiziertes Personal, das etwa den Spracherwerb und die Unterstützung von Kindern mit emotionalem und sozialem Förderbedarf gewährleisten kann. Hier schlägt die Verwaltung vor, Personal im Ganztag aus der Inklusionspauschale des Landes fortzubilden.
Die Inklusionskoordinatoren sollen außerdem den Einsatz von Heilpädagogen in der OGS organisieren, fünf zusätzliche Stellen können aus der erhöhten Inklusionspauschale des Landes finanziert werden.
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Die OGS fördere die Bildungsgerechtigkeit, betont die Schulverwaltung: „Aktuelle Studien zeigen einen engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen. Insbesondere bei Schulen in besonderen sozialen Problemlagen ist die Berufstätigkeit der Eltern häufig zweitrangig. Vielmehr wird hier deutlich, dass Kinder beschult werden, die vom Elternhaus nicht ausreichend gefördert werden können. Hier bietet der Ganztag eine Chance, auch die Ressourcen dieser Kinder zu fördern.“
Auf die Erfahrung, dass selbst 15 Euro Mindestbeitrag für die OGS von wirtschaftlich schwachen Familien oft nicht aufgebracht werden können, reagierten Politik und Verwaltung mit einer neuen Beitragstabelle: Fortan zahlen Eltern mit den niedrigsten Einkommen nichts, die mit den höchsten etwas mehr für den OGS-Besuch ihrer Kinder.