Duisburg. Mitarbeiter der Duisburger Trampolinhalle „Superfly“ haben drei Schülerinnen den Zutritt verweigert, weil sie ein Kopftuch getragen haben.

Der Ausflug zur Trampolinhalle Superfly sollte für Aleyna, Asye (beide 17) und Aleynas jüngere Schwester Dilara (15) der Höhepunkt eines Herbstferientages werden. „Wir haben uns total darauf gefreut, herumzuspringen und Spaß zu haben“, sagt Aleyna. Doch bereits an der Rezeption fing ein Mitarbeiter die Jugendlichen ab und erklärte ihnen, dass sie wegen ihres Kopftuchs nicht in die Trampolinhallen dürfen. So erklärt Superfly das Verbot:

Eineinhalb Stunden fuhr das Trio gemeinsam mit einer weiteren Freundin von Oberhausen-Osterfeld aus mit Bus und Bahn nach Duisburg-Neudorf zur Trampolinhalle am Sternbuschweg. Ihr Plan: Dort wollten sie Gutscheine ihres Schokotickets einlösen. „Wir haben extra gespart“, berichtet Ayse. Von der Bushaltestelle sind sie bepackt mit ihren Sporttaschen zur Halle gerannt – „weil wir so gut drauf waren und direkt loslegen wollten“, erinnert sich Dilara. Doch statt einer Stunde Trampolinspringen gab es für die Mädchen einen Stimmungskiller: Schon an der Rezeption sei ein großer Mann mit Kappe auf sie zugekommen und habe sie gestoppt. „Er hat gesagt, dass wir wegen unserer Kopftücher aus Sicherheitsgründen nicht in die Halle dürfen“, gibt Aleyna wieder.

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Schülerinnen dürfen nicht in Trampolinpark: „Man fühlt sich diskriminiert“

Als die Jugendlichen protestierten wurden sie an eine junge Mitarbeiterin verwiesen. „Die Frau hat immer wieder gesagt, dass das keine Diskriminierung sei“, berichtet Ayse, fügt aber an: „Ich habe mich so ausgeschlossen gefühlt.“ Aleyna ging es ähnlich: „Man fühlt sich diskriminiert.“ Die Mitarbeiterin habe ihnen angeboten, dass Kopftuch abzulegen und dann in die Halle zu gehen. „Das kam für uns nicht in Frage“, sagen die jungen Muslima entschieden. Alle drei sind in Deutschland geboren. Das Kopftuch tragen sie freiwillig, betonen sie.

Keine zehn Minuten habe das Gespräch am Empfang gedauert, an dem zu diesem Zeitpunkt viel Betrieb herrschte. Die Mitarbeiterin habe zum Schluss noch gesagt, dass sie nicht wolle, dass sich jemand mit seinem Kopftuch erwürgt. Kappen und Mützen seien ebenfalls verboten. Tatsächlich steht in den Benutzungsregeln von „Superfly“, dass „das Tragen von Kopfbedeckungen jeglicher Art verboten ist“.

Verbot richtet sich nach Regeln des Turnerbundes

Auf dieses Verbot weist Superlfy-Sicherheitsingenieur Mirko Waldmann auch auf Nachfrage hin. Die Benutzungsregeln gelten in allen Trampolinanlagen von „Superfly“ deutschlandweit. Darin heißt es: „Superfly Air Sports möchte die Nutzung des Freizeitvergnügens so sicher wie möglich für alle Nutzer gestalten und zum Beispiel eine Strangulation oder eine plötzliche Verdeckung der Sicht verhindern. Dadurch soll verhindert werden, dass Springer mit Kopfbedeckung sich selbst oder Dritten schaden.“

Diese Regel richtet sich laut Waldmann nach den Regeln des Deutschen Turnerbunds, der die Feststellung eines Sachverständigen vom internationalen Gymnastikverbands in Lausanne übernommen hat. „Das ist unabhängig davon, ob die Kopfbedeckung wegen des Styles oder der Religion getragen wird“, teilt Waldmann und schiebt ergänzend hinterher: „Da es sich um eine Sicherheitsbestimmung handelt, liegt darin auch keine mittelbare Diskriminierung wegen einer Religion.“

Aleyna fordert eine Aufhebung des Verbots „Die Argumente finden wir lächerlich. Im Sportunterricht in der Schule tragen wir doch auch unser Kopftuch.“ Aleyna und Ayse gehen in die zwölfte Klasse der Gesamtschule Osterfeld. Dilara ist in der zehnten Klasse der Friedrich-Ebert-Realschule. Sie ist bereits in der Oberhausener Trampolinhalle „Tiger Jump“ gehüpft. Dort habe man ihr eine Sturmhaube gegeben, die sie über ihr Kopftuch gezogen hat.

Trampolinpark entschuldigt sich per E-Mail

Nach einem Gespräch mit ihren Eltern, schrieb Aleyna noch am Abend des Besuchs eine E-Mail an die Betreiber von „Superfly“. Die Verantwortlichen reagierten schnell und entschuldigten sich dafür, dass der „Besuch nicht so optimal war“. In dem Antwortschreiben verweist der Trampolinpark abermals auf die Benutzerregel. Den Schülerinnen wurde angeboten, kostenlos in die Halle zu gehen und Fotos zu machen – springen dürften sie aber nicht. Sicherheitsingenieur Waldmann erklärt, dass die Sicherheitsregeln ausschließlich für die Benutzung der Attraktionen gelte. Die Freundinnen wollen das nicht akzeptieren. „Das ist doch genau so, wie ein Eis in der Hand zu halten und es nicht essen zu dürfen“, vergleicht Ayse.

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Aleyna und die Verantwortlichen vom Duisburger „Superfly“ sind seit dem missglückten Besuch am Dienstag letzter Woche per E-Mail in Kontakt. Einen Konsens haben sie noch nicht gefunden. Zuletzt teilte „Superfly“ der Schülerin mit, dass man mit Hochdruck an einer Lösung arbeite.

Auch wenn die Verantwortlichen ihnen in Zukunft das Hüpfen in der Halle erlauben würden, würde Aleyna nicht mehr hingehen: „Den Spaß daran habe ich verloren. Mir geht es darum, dass die Regeln geändert werden und es anderen nicht so geht wie uns.“

Das steckt hinter „Superfly“

Superfly ist eine Franchise-Kette von Trampolinparks. Nach Angaben des Unternehmens sind bis Ende 2020 in Deutschland 20 solcher Parks geplant.

In Duisburg eröffnete „Superfly“ im Juli 2015 in der ehemaligen Tennis- und Indoor-Fußballhalle am Sternbuschweg.