Duisburg. Die Garantie für Jobs und Standorte bis Ende 2026 bei Thyssenkrupp soll auch ohne Fusion mit Tata gelten. Das fordert der Duisburger Betriebsrat.

Für den Fall einer Fusion mit dem Stahlkonzern Tata hatte der Betriebsrat von Thyssenkrupp Steel einen Tarifvertrag mit weitgehendem Schutz für Belegschaft und Standorte erreicht. Jetzt soll dieser Schutz auch gelten, falls es nicht zum Joint Venture kommen sollte. Diese Forderung präsentierte Tekin Nasikkol, Betriebsratsvorsitzender des Stahlkonzerns, bei der Belegschaftsversammlung im Landschaftspark.

3500 von rund 13.000 Mitarbeitern waren zu den beiden Veranstaltungen am Vormittag und am späten Nachmittag in die Kraftzentrale gekommen. „Neun Monate nach dem Signing zum Joint Venture mit Tata Steel gibt es immer noch keine Klarheit – dadurch ist die Verunsicherung der Belegschaft groß und spürbar“, führte der Chef der Arbeitnehmervertretung aus.

Seine Konsequenz: „Sollte ein Joint Venture – rein fiktiv – nicht stattfinden, verlangen wir den gleichen Schutz für unsere Beschäftigten und unsere Anlagen wie beim Tarifvertrag Zukunft, also Garantien bis Ende 2026.“

Betriebsbedingte Kündigungen ausschließen

Bis zu diesem Termin sollen betriebsbedingte Kündigungen ebenso ausgeschlossen sein wie Schließungen von Standorten des größten deutschen Stahlunternehmens. Außerdem vereinbart wurden Investitionen in die Werke und eine finanzielle Absicherung eines künftigen Gemeinschaftsunternehmens durch den Thyssenkrupp-Konzern.

„Wir sind nicht bereit, auf dieses Schutzpaket zu verzichten“, machte Nasikkol deutlich. Dass man mit der Bildung des Joint Venture noch nicht weiter vorangekommen sei, sei nicht Schuld der Belegschaft. Und der Vorstand solle sich endlich wieder mehr auf die Probleme des eigenen Unternehmens konzentrieren.

Weiteres Thema bei der Betriebsversammlung war der jüngste Stahltarifvertrag, den Horst Gawlik, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender, für einen vollen Erfolg hält. Vor allem wegen des erstmals vereinbarten Urlaubsgeldes, das alle Beschäftigten auch in Freizeit umwandeln können. Dieses Urlaubsgeld werde in Zukunft mit jeder Tariferhöhung „dynamisch“ steigen.