Duisburg. . Auch zwei Jahre nach dem eskalierten Polizei-Einsatz in Duisburg-Bruckhausen ist der Fall noch nicht geschlossen. Weitere Anzeigen gegen Beamte.

Der Fall hatte international für Schlagzeilen gesorgt: Ein Falschparker ist in Duisburg-Bruckhausen am Boden liegend von einem der Beamten getreten worden. Über 250 Menschen sammelten sich während des Polizeieinsatzes im Juni 2017 auf der Straße.

Die rechtliche Aufarbeitung ist aber auch fast zwei Jahre später nicht beendet. Mehmet K. hat drei Polizisten verklagt wegen unterlassener Hilfeleistung und Mittäterschaft, „auf den Videos aus dem Hausflur sieht man das eindeutig.“ Weil die Duisburger Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückwies, legte Mehmet K. Widerspruch ein. Jetzt liegt der Fall in Düsseldorf.

Prozess gegen den Falschparker im Juli

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Mehmet K. selbst wartet auch noch auf sein Verfahren. Der ursprünglich für Dienstag (9. April) geplante Prozess gegen den Falschparker Mehmet K. ist auf den 2. Juli verschoben worden. Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Einen Strafbefehl in Höhe von 5400 Euro hatte K. nicht akzeptiert und durch seinen Anwalt Widerspruch einlegen lassen.

Damals erklärte der Bruckhauser, er werde die Strafe erst akzeptieren, wenn auch ein Richter der Meinung sei, dass sein Widerstand gegen die Polizisten nicht rechtens gewesen sei.

Immer noch ist der inzwischen 51-Jährige krank geschrieben, in therapeutischer Behandlung, nach anderthalb Jahren Krankengeld auch arbeitslos. „Ich will abschließen, meine Gesundheit zurück und dann endlich meine Ruhe“, sagt K. Er ist überzeugt, dass man ihn zu Unrecht beschuldigt, „ich will mir das nicht andrehen lassen“.

Polizist ist nach Strafbefehl wieder im Dienst

Der Polizist, der in Videos zu sehen ist, wie er den am Boden fixierten Mehmet K. tritt, ist inzwischen wieder im Dienst. Fast 18 Monate war er freigestellt, hatte zunächst ebenfalls Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Die Körperverletzung im Amt sollte mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung geahndet werden. Kurz bevor es zur öffentlichen Hauptverhandlung gekommen wäre, zog der Beamte seinen Einspruch zurück. Damit war der Strafbefehl rechtskräftig.

Da die Freiheitsstrafe unter einem Jahr blieb, konnte der Mann im Dienst bleiben, bei einer längeren Bewährungsstrafe wäre der Polizist womöglich seinen Job losgewesen.

Mehmet K. reicht das nicht. Seiner Meinung nach ist „das Urteil nicht akzeptabel“. Wenn in anderen Fällen jemand mit einem Arbeitsschuh einem am Boden liegenden Menschen gegen den Kopf trete, sei das versuchter Totschlag. Dem Polizisten sei aber nur Körperverletzung vorgeworfen worden.