Duisburg.. Weil er einen Falschparker bei einer Kontrolle verletzt hat, erhält ein Polizist einen Strafbefehl. Seinen Einspruch zieht der Beamte zurück.
Die juristische Aufarbeitung eines Großeinsatzes der Polizei wegen eines mutmaßlichen Falschparkers in Bruckhausen hat eine überraschende Wende genommen. Ein Beamter, gegen den das Amtsgericht Ruhrort auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Körperverletzung im Amt erlassen hatte, hat seinen Einspruch dagegen nun zurückgezogen. Eine für Ende November angesetzte öffentliche Hauptverhandlung ist daraufhin abgesagt worden. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig. Gegen den Polizisten war eine Freiheitsstrafe verhängt worden, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Der Beamte soll nach der Kontrolle des Autofahrers an der Reinerstraße, die im Juni 2017 schließlich dramatisch eskalierte, dreimal mit seinem Fuß in Richtung des damals 49-jährigen Mehmet K. getreten und ihn verletzt haben. Das Opfer lag zu diesem Zeitpunkt am Boden, fixiert von weiteren Beamten. Eine Kamera hatte den Vorfall im Hausflur aufgezeichnet. Videos von den Tumulten im Internet wurden bundesweit mehrere 100.000 Mal angeklickt.
Prozess gegen Autofahrer im April 2019
Wie hoch die verhängte Freiheitsstrafe ist, ist unklar. Strafbefehlsverfahren sind nicht öffentlich. Offen ist daher auch, ob dem Polizisten nun beamtenrechtliche Konsequenzen drohen. Der Mann ist seit dem Vorfall vom Dienst suspendiert. In Strafbefehlsverfahren liegt die maximal zu verhängende Freiheitsstrafe bei einem Jahr. Das ist auch genau die Grenze, ab der Polizisten auch der Verlust des Jobs drohen könnte. Ein Sprecher des Duisburger Präsidiums erklärte, mögliche weitere Maßnahmen gegen den Beamten würden gegebenenfalls noch geprüft.
Gegen den beteiligten Autofahrer hatte das Amtsgericht ebenfalls einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe verhängt. Auch der legte dagegen Einspruch ein. Sein „Fall“ kommt nach jetzigem Stand der Dinge vor Gericht: Terminiert ist die Verhandlung für den 9. April 2019 um 9 Uhr. Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, weil er sich heftig gegen seine Festnahme gewehrt hatte.