Duisburg . Neuenkamper (27) schüttelte vier Monate alten Sohn, der nun blind ist. Erst nach Tagen brachten die Eltern das Baby zum Arzt.

Noch in seinem letzten Wort hatte der Angeklagte am Mittwoch vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz seine Unschuld beteuert: „Ich habe nichts Schlimmes gemacht.“ Von dem Urteil schien der 27-jährige Neuenkamper allerdings nicht sonderlich überrascht zu sein: Wegen schwerer Körperverletzung verurteilte ihn die 5. Große Strafkammer zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis.

Zur Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte im August 2017 seinen damals vier Monate alten Sohn so heftig geschüttelt, dass es zu starken Hirnblutungen kam. Da zahlreiche Nervenverbindungen im Gehirn zerstört wurden, ist das Kind blind. „Im günstigsten Falle wird es auf einem Auge noch Hell und Dunkel unterscheiden können“, so der Vorsitzende.

Folgen für das Kind sind dramatisch

Weitere Folgen sind noch nicht absehbar. Allerdings liegt der Junge nach Auskunft von Ärzten gegenüber der altersgemäßen Entwicklung bereits deutlich zurück. Möglicherweise wird er auf einen Rollstuhl angewiesen sein.

Nach der Einlieferung ins Krankenhaus am 30. August 2017 hatten die Ärzte zudem einen Schädelbruch diagnostiziert. „Wir können allerdings weder genau feststellen, wodurch dieser verursacht wurde, noch wer ihn zu verantworten hat“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Bewährungsstrafe für Mutter des Jungen

Anders sah das bei dem Schüttel-Trauma aus: Bereits im Krankenhaus und später gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte zugegeben, den Jungen geschüttelt zu haben, um ihn zu beruhigen. „Vor Gericht hat er - erfolglos - versucht, dieses Geständnis wieder zurück zu nehmen“, so der Vorsitzende.

Obwohl das Kind recht schnell nach der Tat deutliche Symptome wie heftiges Erbrechen, Appetitlosigkeit und Schläfrigkeit gezeigt haben muss, hatten die Eltern mehrere Tage gewartet, bevor sie den Säugling ins Krankenhaus brachten. Wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen wurde die 34-jährige Mutter des Jungen daher zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Wären die Eltern früher ins Krankenhaus gegangen, hätte ein Teil der gesundheitlichen Folgen geheilt oder gemildert werden können, so die Richter. Ein oder zwei Stunden später wäre der Junge verstorben. Als der Kleine im Krankenhaus ankam, war er mehr tot als lebendig gewesen und lag im Koma.