Duisburg. Mieterbund Rhein-Ruhr warnt vor Schreiben der LEG, die bereits in vielen Städten verschickt wurden: Fragwürdige Angebote genau prüfen.
Der Mieterbund Rhein-Ruhr warnt vor einem Schreiben der LEG, das das Wohnungsunternehmen derzeit an zahlreiche Mieter in NRW verschickt. „Es ist für uns nur eine Frage der Zeit, wann die ersten Fälle in Duisburg auftauchen“, sagt Fachanwältin Sonja Herzberg vom Vorstand. „Es geht hier um eine Mietpreiserhöhung unter dem Deckmantel der Mietpreisgarantie. So etwas ist mir in 16 Jahren noch nicht untergekommen.“ Konkret: Die LEG macht das Angebot, für zehn Euro mehr Miete im Monat mindestens zwei Jahre lang von weiteren Erhöhungen abzusehen.
Mieterbund: Augenwischerei
„Es geht hier nicht um viel Geld, aber um Augenwischerei. Und das ärgert mich“, sagt die Expertin. Zunächst einmal müsse sich nämlich jeder genau anschauen, ob sich das Angebot überhaupt lohnt, ob die Miete nicht jetzt schon dem örtlichen Mietspiegel entspricht oder gegebenenfalls sogar darüber liegt. Und: Erhöhungen nach Modernisierungen bleiben bei dieser Vereinbarung unberücksichtigt.
Darauf weist die LEG ausdrücklich in ihren Schreiben hin, auch auf die Freiwilligkeit des Angebots. Wer es nicht annehmen will, liest allerdings nur einen Satz später Folgendes: „Wir behalten uns dann jedoch vor, zu gegebener Zeit ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB auszusprechen...“ Für Herzberg werden die Mieter dadurch unter Druck gesetzt. Dies geschehe außerdem dadurch, dass das Angebot nur für einen begrenzten Zeitraum gelte. Sie kennt einen Fall aus Mülheim. D.as Schreiben ist vom 3. April, eine Entscheidung soll bis zum 20. April fallen und die Vereinbarung zum 1. Mai in Kraft treten. „In dieser Zeit ist es kaum möglich, seriösen, fachlichen Rat einzuholen“, so die Fachanwältin.
6571 Wohnungen in Duisburg
Sie vermutet, dass die LEG auf diesem Wege zahlreiche Mieterhöhungen durchsetzen möchte, ohne formelle Pflichten einhalten zu müssen. „Das Angebot ist ja freiwillig“, erklärt Herzberg. „Wenn ich die Miete definitiv erhöhen möchte, muss ich dies mindestens drei Monate vorher ankündigen. Wenn ein Mieter widerspricht, bleibt nur der Klageweg.“ Der sei allerdings für den Vermieter mit vielen finanziellen Risiken verbunden. „Ein Sachverständiger für ein Gutachten muss bezahlt werden, dann die Gerichtskosten – das will man eigentlich alles vermeiden“, so die Expertin.
Auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt eine Sprecherin der LEG die Existenz solcher Schreiben. Diese seien in Duisburg, wo die LEG insgesamt 6571 Wohnungen habe, bisher aber noch nicht verschickt worden. Ob und wann dies erfolgen wird, stehe derzeit auch noch nicht fest.
LEG: Freiwilliges Angebot
Grundsätzlich handele es sich um ein freiwilliges Angebot. „Selbstverständlich können sich unsere Mieter sich immer am jeweiligen Mietspiegel orientieren und abwägen, ob sie unser Angebot als angemessen empfinden und es daher annehmen möchten – oder gegebenenfalls auch nicht“, so die Sprecherin. „Aus unserer Sicht schafft unsere Mietpreisgarantie Planungssicherheit für unsere Mieter und uns selbst.“
Was die kurzen Entscheidungsfristen betrifft, sei die LEG zu dem Schluss gekommen, dass der Zeitraum von zwei Wochen angemessen und ausreichend ist. „Sollte uns nun vermehrt das Feedback seitens unserer Mieter erreichen, dass sie mehr Zeit benötigen, dann werden wir das selbstverständlich prüfen“, so die Sprecherin.
>>KRITIK AM SERVICE
Schlechte Erreichbarkeit , unverständliche Betriebskostenabrechnungen, schleppende Mängelbeseitungen – für den Mieterbund ist die LEG in punkto Service und Mieterfreundlichkeit das Schlusslicht in Duisburg.
Wer Beratung vom Mieterbund wünscht: Die Hauptgeschäftsstelle, Rathausstraße 18-20, in Hamborn ist erreichbar unter 0203/555 08 11. Infos gibt es auch auf www.mieterbund-rhein-ruhr.de.