Duisburg. . Mieterin mit behindertem Sohn ist mit Kräften am Ende. Über ein halbes Jahr nach ihrer Anfrage an die LEG gibt es keinen Termin für einen Umbau.
Brigitte Lamersdorf öffnet die Tür zu ihrem kleinen Badezimmer. Keine Dusche. Ein Blick reicht aus, um zu erahnen, welch großer Kraftakt es für die 65-Jährige sein muss, ihren mehrfach behinderten Sohn Alexander (36) in die Wanne zu hieven. Die ist zu klein, um einen elektrischen Lifter anbringen zu können. Die Rentnerin aus Wanheimerort hat sich stattdessen aus einem Sanitätshaus ein Sitzbrett besorgt, das aber schnell wegrutscht. Ein Umbau, eine behindertengerechte Dusche in einfacher Ausführung, aber mit der Möglichkeit, einen Sitz anzuschrauben, würde ihr schon sehr helfen. Vor gut einem halben Jahr hat die Mieterin die LEG darum gebeten, entsprechende Schritte einzuleiten. Seitdem warten Brigitte und Alexander Lamersdorf, mittlerweile sichtlich verärgert, immer noch darauf, dass ein Sanitärsunternehmen endlich loslegt.
Der 36-Jährige leidet seit seiner Geburt an einer so genannten cerebralen Bewegungsstörung, verursacht durch einen frühkindlichen Hirnschaden. Brigitte Lamersdorff erwartete damals Zwillinge. „Während der Schwangerschaft kam es zu einem Sauerstoffmangel, der nicht sofort festgestellt wurde“, sagt sie. Ihre Tochter musste schwerstbehindert früh in ein Pflegeheim.
Durch Fußverletzung gehandicapt
Um ihren körperlich und sprachlich gehandicapten Sohn kümmert sie sich alleine in der insgesamt 79 Quadratmeter großen Mietwohnung.Von ihrem Mann lebt sie getrennt. Er hilft ihr momentan allerdings, weil sie zu allem Überfluss derzeit auch noch selbst durch eine Fußverletzung gehandicapt ist. Grundsätzlich sei mit zunehmendem Alter vor allem ein barrierefreier Umbau des Bads aber immer zwingender geworden. „Ich schaffe es einfach nicht mehr“, sagt die 65-Jährige, die sich bereits Anfang des vergangenen Jahres erkundigt hat. „Bei einem vorhandenen Pflegegrad gibt es bis zu 4000 Euro Zuschuss über die Pflegeversicherung.“ Und für diese Summe will ein Sanitärunternehmen, mit dem Brigitte Lamersdorf spricht, den Umbau ihres Bads auch angehen.
„Als ich die LEG darüber informiert habe, wollte sie aber lieber mit ihren Firmen zusammenarbeiten“, erzählt die Wanheimerorterin. „Und da war dann plötzlich von 6500 Euro die Rede.“ Mindestens 2500 Euro Eigenanteil sei ihr damals angesichts einer kleinen Rente zunächst zu viel gewesen. Doch mittlerweile würde sie in diesen sauren Apfel beißen, sagt sie. „Hauptsache, es passiert endlich etwas.“
63 Minuten in der Warteschleife
Nach ihrem Brief an die LEG im vergangenen November habe sie Erinnerungsmails und sogar den drei Geschäftsführern persönlich geschrieben. In der LEG-Niederlassung Im Schlenk sei sie auch gewesen. Dort habe man sie aber nur an eine zentrale Telefon-Hotline verwiesen. „Bis zu 63 Minuten hing ich dort in der Warteschleife und immer hieß es nur, dass man mein Anliegen weiterleiten werde...“
Mitte Mai habe sich dann ein LEG-Mitarbeiter endlich persönlich das Bad angeschaut und eine kurzfristige Entscheidung angekündigt. In einem Schreiben, das Brigitte Lamersdorf am vergangenen Samstag hielt, hieß es, dass die LEG Ende Juni unaufgefordert auf die 65-Jährige zukommen werden.
LEG-Sprecher Mischa Lenz sagte nun auf Anfrage der Redaktion, dass das Bad barrierefrei umgebaut werde. Zu den Kosten und einem konkreten Termin könne er allerdings noch nichts sagen, sehr wohl aber etwas zur bisherigen Kommunikation zwischen der LEG und der Mieterin. Die sei in der Tat nicht optimal gelaufen...
Mieterbund kritisiert LEG scharf
Sonja Herzberg, Anwältin beim Mieterbund Rhein-Ruhr, übt hinsichtlich Erreichbarkeit und Kundenservice scharfe Kritik an der LEG. Es gebe kein Wohnungsunternehmen in Duisburg, dass diesbezüglich so schlecht aufgestellt sei.
Vor allem ein so wichtiges Anliegen wie ein barrierefreier Umbau des Bads könne man nur persönlich und nicht über eine Telefon-Hotline besprechen. Wichtig: Mieter wie Brigitte Lamersdorf haben laut Sonja Herzberg einen gesetzlichen Anspruch, dass behindertengerecht umgebaut wird.
Der Vermieter habe im Gegenzug das Recht, dazu eigene Firmen zu beauftragen. Die Kosten müssen, so die Anwältin, klar aufgeschlüsselt werden. Wenn diese den Zuschuss der Pflegeversicherung übersteigen, dürfen sie allerdings etwa in kleinen Raten auf die Miete draufgeschlagen werden.
Weitere Infos zum barrierefreien Umbau von Wohnungen und zu Fördergeldern gibt es auch bei der Stadt, beim Amt für Soziales und Wohnen, Schwanenstraße 5-7.