Versorger aus Duisburg und Düsseldorf gründen gemeinsame Gesellschaft für Dienstleistungen der Zukunft. Testprojekt im teuren Wittlaer geplant
48 000 Quadratmeter Bauland besitzen die Duisburger Stadtwerke im feinen Düsseldorfer Stadtteil Wittlaer. Dort will der Versorger demnächst zeigen, mit welchen innovativen Angeboten er in Zukunft aufwarten will – weit über die Lieferung von Strom, Wasser, Gas und Fernwärme hinaus. Und das soll gemeinsam mit den Stadtwerken der Landeshauptstadt geschehen.
Die erste Weichenstellung bleibt dabei dem Rat vorbehalten: Das Stadtparlament entscheidet heute über die Gründung einer gemeinsamen „Innovative Immobilien ID Quadrat Verwaltungsgesellschaft“ und einer entsprechenden Betriebsgesellschaft. Sie wird je zur Hälfte den Düsseldorfer Stadtwerken und der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) gehören. Zum städtischen Mutterkonzern DVV gehören unter anderen die DVG und die Duisburger Stadtwerke.
Das Grundstück der Duisburger in Wittlaer, wo für einen Quadratmeter Bauland bis zu 1000 Euro fällig sein können, soll zu den ersten Projekten der neuen Gesellschaft gehören ebenso wie drei Grundstücke des Düsseldorfer Versorgungsunternehmens in höchst unterschiedlichen Lagen vom eher von Büros und Hotels geprägten Standort im Norden der Landeshauptstadt bis zur weitab von Kö und Trubel gelegenen Trabantenstadt Garath in Süden.
Ziel sei es, erläuterte DVV-Sprecher Ingo Blazejewski, die Immobilien zu entwickeln unter besonderer Berücksichtigung von Dienstleistungen wie etwa Sicherheit, Reinigung oder rund um das Stichwort Mobilität. Ein „Komplettpaket Wohnen“ solle angeboten werden, womit man ein neues Geschäftsmodell über die traditionelle Versorgung hinaus entwickeln könne. Zusätzliche Dienstleistungen sollen vorrangig von den Gesellschaftern, also den beiden Stadtwerken der Rheinstädte, bezogen werden.
Das bedeutet für Stadtwerke-Grundstück in Wittlaer laut Vorlage für den Rat: Ein Drittel wird verkauft, um die Erschließung des restlichen Teils zu finanzieren, der dann per Erbbauvertrag an die neugegründete Gesellschaft gehen soll gegen eine jährliche „adäquate Verzinsung“. Die Gesellschaft wiederum ist zuständig für Planung, Entwicklung und Bau der gesamten Infrastruktur sowie Verwaltung, Instandhaltung und Betrieb der Immobilien unter „weitgehendem Rückgriff“ auf Stadtwerke-Dienste.