Duisburg. Die Stadt Duisburg hat wohl eine Anweisung missachtet: Die 15-jährigen Bivsi hätte nicht aus dem Unterricht geholt werden sollen.
Vor der Abschiebung der 15-jährigen Bivsi nach Nepal hat die Stadtverwaltung von Duisburg nach einem Medienbericht wohl eine interne Weisung nicht beachtet. Wie die Zeitung Die Welt berichtet, gibt es eine bisher öffentlich nicht bekannte Vorgabe, wonach Kinder von Familien, die abgeschoben werden sollen, nicht aus der Schule herauszuholen sind.
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Die in Deutschland geborene Bivsi hatte eine neunte Klasse eines Duisburger Gymnasiums besucht. Sie war am 29. Mai auf Veranlassung der Ausländerbehörde der Stadt aus dem Unterricht geholt worden. Noch am gleichen Tag wurde die Familie mit einem Flugzeug nach Nepal geflogen.
Bivsi sollte nicht aus der Schule geholt werden
Die Stadtverwaltung räumte auf Anfrage des Blattes ein: "Grundsätzlich versucht die Ausländerbehörde Duisburg, Härtefälle zu vermeiden. Dieses ist hier leider nicht gelungen." Die Weisung der zuständigen Dezernentin, das Mädchen nicht aus der Schule zu holen und abzuschieben, sei im Vorfeld erteilt worden "und leider aufgrund eines behördeninternen Kommunikationsfehlers nicht bis an die ausführenden Beamten weitergegeben".
Ein Asylantrag der 1998 nach Deutschland gekommenen Eltern von Bivsi war vor der Abschiebung in allen Instanzen abgelehnt worden. Alle galten als gut integriert. (dpa)