Duisburg. Nach dem Einsatz an der Reinerstraße sind drei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Ermittler müssen Videos erst sichten.
- Nach dem Polizei-Einsatz in Bruckhausen bearbeitet die Staatsanwaltschaft nun drei Anzeigen
- Ermittelt wird wegen Körperverletzung im Amt sowie gefährlicher Körperverletzung und Nötigung
- Im Auftrag der Staatsanwaltschaft soll das Kriminalkommissariat 15 der Duisburger Polizei den Fall untersuchen
Nach dem Polizeieinsatz auf der Reinerstraße in Bruckhausen versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft nun das Geschehen am 25. Juni zu rekonstruieren, um den Fall bewerten zu können. Neben der Strafanzeige, die die Duisburger Polizei am Mittwoch wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt erstattete, reichte auch der Rechtsanwalt von Mehmet K. am Mittwoch eine Strafanzeige ein. Er wirft einem Beamten gefährliche Körperverletzung und Nötigung vor. Außerdem ist eine Online-Strafanzeige eingegangen.
Die Duisburger Polizei hat der Staatsanwaltschaft mit ihrer Anzeige wegen Amts wegen auch eine Auflistung der Beamten übermittelt, die an dem Einsatz am Sonntag beteiligt waren. Ob nun nur gegen einen oder mehrere am Einsatz beteiligte Beamte ermittelt wird, dazu konnte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft aber noch nichts sagen. Um dies zu bewerten, müssen zunächst Zeugen sowie Beteiligte vernommen und das Videomaterial ausgewertet und werden, erklärt Staatsanwältin Anna Christiana Weiler.
Fachkommissariat der Duisburger Polizei untersucht den Fall
Dabei handelt es sich unter anderem um die Aufnahmen aus dem Hausflur, die zeigen sollen, dass einer der Polizisten den am Boden liegenden Mehmet K. getreten hat. Dieses Video und Aufnahmen, die das Geschehen außerhalb des Hauses auf der Reinerstraße dokumentieren, hat der Rechtsanwaltschaft des Mannes der Staatsanwaltschaft überlassen. Über die Qualität des Videomaterials macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Nach Aussagen des Anwaltes von Mehmet K., sei deutlich zu erkennen, wie sein Mandant getreten werde.
Erst die weiteren Ermittlungen würden ergeben, so die Staatsanwaltschaft, ob es einen Anfangsverdacht gegen weitere Beteiligte geben wird. Für die hat die Staatsanwaltschaft übrigens das Kriminalkommissariat 15 im Duisburger Polizeipräsidium beauftragt, das Ermittlungsverfahren gegen Polizisten untersucht. Dass der Fall auch in der Duisburger Behörde bearbeitet wird, entspräche dem üblichen Vorgehen, so die Staatsanwältin weiter: "Es besteht derzeit kein Anlass von dieser Verfahrensweise abzuweichen." (mawo/-er)