Duisburg. . Im neuaufgelegten Loveparade-Strafverfahren gegen zehn Angeklagte sollen zwei zusätzliche Richter nun für Arbeitsentlastung sorgen.

Die Arbeitsbelastung der zuständigen Richter im wiederaufgenommenen Loveparade-Strafverfahren ist enorm: Hunderte Ordner mit mehreren zehntausend Akten sowie rund 1000 Stunden Videomaterial warten darauf, von den Richtern der 6. Großen Strafkammer am Duisburger Landgericht akribisch durchforstet zu werden. Um die Kammer bei der Aufgabe zu unterstützen, die Loveparade-Katastrophe, bei der im Juli 2010 21 Menschen ums Leben kamen, aufzuarbeiten, werden nun zwei weitere Richter hinzugezogen. Das entschied das Präsidium des Gerichts.

Kammer ist von neu eingehenden Strafverfahren freigestellt

Am 24. April hatte das Oberverwaltungsgericht Düsseldorf verkündet, dass das Strafverfahren gegen zehn Beschuldigte wieder aufgenommen werden muss. Die Düsseldorfer Richter entschieden auch, dass das Verfahren an die 6. Strafkammer verwiesen wird. Diese Kammer hatte sich mit dem Loveparade-Verfahren bislang nicht befasst, weshalb die Richter sich erst in den umfangreichen Verfahrensstoff einarbeiten müssen. Zuvor hatte sich die 5. Große Strafkammer mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Loveparade befasst. Die 5. Kammer war es auch, die die Eröffnung einer Hauptverhandlung Anfang April 2016 ablehnte.

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Bereits unmittelbar nach Eingang der Akten hatte das Präsidium die nun zuständige Strafkammer dadurch entlastet, dass sie von allen neu eingehenden Strafverfahren freigestellt wurde. Nun gab es eine weitere personelle Aufstockung, womit der Kammer neben dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Plein nunmehr vier weitere Richter angehören.

Bei der Kammer sind derzeit noch sieben weitere Strafverfahren anhängig. Diese Verfahren sind vor dem Loveparade-Strafverfahren bei der Kammer eingegangen und müssen wegen des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter bei der Kammer verbleiben.

Loveparade-Strafverfahren wird "Rekordverfahren"

Der noch amtierende Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sprach unmittelbar nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht von einem Rekordverfahren. Der Prozess im eigens angemieteten Düsseldorfer Kongresszentrum werde mit über 450 Plätzen "so öffentlich stattfinden wie kein Prozess vor ihm", sagte er im April im Rechtsausschuss des Landtags. (mars/mawo)