Sonntagsöffnung in Duisburg: In Wanheimerort machen die Händler einen Rückzieher, in Neumühl die Gewerkschaft Verdi.
- Weil die Gewerkschaft Verdi gegen verkaufsoffene Sonntage klagt, verzichtet man in Wanheimeort darauf
- In Neumühl werden die Geschäfte am Sonntag geöffnet – Verdi hat seine Klage zurückgezogen
- Offenbar sind die Begründungen für Sonntagsöffnungen in Duisburg fundierter als anderswo
Die Stadtteiloffensive Wanheimerort hat den verkaufsoffenen Sonntag am kommenden Wochenende abgesagt. In Neumühl werden die Läden dagegen geöffnet sein, weil die Gewerkschaft Verdi ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen hat.
Das Risiko, Geld in den Sand zu setzen, sei zu groß, erläuterte Joachim Schneider von der Stadtteiloffensive den Rückzug der Kaufmannschaft in Wanheimerort, deren Aufwand umsonst gewesen wäre, wenn sich die Verwaltungsrichter dem Verdi-Begehren angeschlossen hätten.
Die Dienstleistungsgewerkschaft lehnt die Sonntagsöffnungen im Einzelhandel ab und war mit ihrem Vorgehen in verschiedenen Orten vor Gericht auch erfolgreich. Eine Sonntagsöffnung vor einigen Wochen in der Duisburger City war allerdings vom Gericht gestattet worden.
Während man in Wanheimerort den Akzent jetzt auf die IHK-Aktion „Heimat Shoppen“ im Herbst legen will, machen die Kaufleute in Neumühl am kommenden Sonntag wie geplant ihre Ladentüren auf.
Man habe sich auf Anraten des Anwaltes dazu entschieden, nicht gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Neumühl anzugehen, erklärte Verdi-Geschäftsführer Thomas Keuer. Wahrscheinlich gebe es eine glaubwürdige Prognose, die belege, dass die überwiegende Besucherzahl nicht wegen der geöffneten Geschäfte komme, sondern wegen des Festes aus Anlass des 664-jährigen Bestehens des Stadtteils. Keuer: „Wir haben ja nicht grundsätzlich etwas dagegen.“
Mit soliden Besucherprognosen habe man sich „sehr viel Arbeit“ gemacht, sagt Wilhelm Bommann vom Einzelhandelsverband: „Und die hat das Gericht bisher anerkannt.“ Zudem habe die Stadt repräsentativ Bürger befragen lassen, ob für sie eher ein Fest oder geöffnete Läden ein Grund sind, sich sonntags auf den Weg zu machen. Damit wurde überwiegend die jeweilige Veranstaltung als Grund angegeben. Auch das dürfte bei Gericht gewirkt haben.