Duisburg. In der Duisburger City dürfen die Geschäfte am 2. April zum Kunsthandwerkermarkt öffnen. Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag von Verdi ab.
Niederlage für die Verdi im Kampf um die Sonntagsöffnungen: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der Gewerkschaft abgelehnt. Die Geschäfte in der Duisburger Innenstadt dürfen also am 2. April öffnen. Sehr zur Freude der Stadt: "Die Rechtsposition Duisburgs wurde somit bestätigt und umfangreiche Vorarbeiten der Stadt haben sich ausgezahlt. Damit ist Duisburg die erste Stadt in Deutschland, die im Streit um die verkaufsoffenen Sonntage obsiegt hat", heißt es in einem Statement von Rechtsdezernentin Daniela Lesmeister und OB Sören Link, das die Stadt wenige Minuten nach dem Urteil verbreitete.
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Wie schon bei den Klagen in anderen Städten heben die Richter der dritten Kammer am Düsseldorfer Verwaltungsgericht den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe hervor. Bei verkaufsoffenen Sonntag müsse es einen besonderen Anlass für eine Sonntagsöffnung geben, sagen die Juristen. "Weiterhin sei erforderlich, dass die Ladenöffnung gegenüber dieser anlassgebenden Veranstaltung eine lediglich untergeordnete Bedeutung habe", heißt es weiter in der Urteilsbegründung.
Verdi will nicht gegen Urteil vorgehen
Diesen Vorgaben sei die Stadt Duisburg in ihrer Genehmigung jedoch gerecht geworden, meinen die Düsseldorfer Richter. Die Stadt habe "eine belastbare und nachvollziehbare Prognose darüber angestellt, dass das Kunsthandwerkerfestival (gerade auch am Sonntag) so attraktiv sein würde, dass dieses und nicht die Ladenöffnungen den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern bieten würde." Das hatte das Düsseldorfer Gericht in anderen Fällen, zum Beispiel bei der geplanten Sonntagsöffnung in der Düsseldorfer Innenstadt nicht so gesehen.
Verdi kann jetzt noch das Oberverwaltungsgericht in Münster anrufen, um die Sonntagsöffnung letztlich noch zu stoppen. Das will die Gewerkschaft aber nicht tun, erklärte der Duisburger Gewerkschaftssekretär Thomas Keuer nach Bekanntwerden des Urteils. Der verkaufsoffene Sonntag in Duisburg kann also wie geplant stattfinden. (mawo)