Duisburg. Verdi unterliegt im Streit um verkaufsoffenen Sonntag am 2. April. Über die weiteren zehn geplanten Sonntagsöffnungen wird später entschieden.

  • Niederlage für die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi im Streit um verkaufsoffene Sonntage
  • Gericht erlaubt die Öffnung der Läden am 2. April begleitend zum Kunsthandwerkerfestival

Am 2. April dürfen die Innenstadt-Geschäfte zum verkaufsoffenen Sonntag wie geplant öffnen. Gestern lehnte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf den Eilantrag der Gewerkschaft Verdi ab. Diese Entscheidung ließ die Duisburger Verwaltung gestern frohlocken.

In einer Stellungnahme von Rechtsdezernentin Daniela Lesmeister und OB Sören Link, die kurz nach Bekanntwerden des Urteils veröffentlicht wurde, heißt es: „Die Rechtsposition Duisburgs wurde somit bestätigt und umfangreiche Vorarbeiten der Stadt haben sich ausgezahlt. Damit ist Duisburg die erste Stadt in Deutschland, die im Streit um die verkaufsoffenen Sonntage obsiegt hat.“

Klage gegen die anderen zehn Sonntagstermine wurde abgetrennt

Das trifft aber nicht für alle Sonntage zu: Auf Anfrage machte Dr. Christoph Schulte-Bunert, der Pressesprecher am Verwaltungsgericht, nochmals deutlich, dass diese Entscheidung nur für den 2. April gilt. Die anderen verkaufsoffenen Sonntage, gegen die Verdi klagt, seien prozessual abgetrennt worden. Soll heißen: Darüber wird zu gegebener Zeit entschieden.

Die 3. Kammer sah trotz Berücksichtigung des besonderen Schutzes der Sonntagsruhe im Kunsthandwerkerfestival den besonderen Anlass, der einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigt, weil das Festival mehr Besucher anzieht als die geöffneten Läden.

„Man muss auch gönnen können“, nimmt Verdi-Geschäftsführer Thomas Keuer die Niederlage gelassen. „Es steht 1:0 für die Stadt, aber zehn Tore werden noch geschossen“, gibt Keuer zu bedenken, dass die Verdi-Klage sich gegen alle elf vom Rat abgesegneten Termine für Einkaufssonntage in Duisburg richtet.

Verdi will nicht vors Oberverwaltungsgericht ziehen

Gegen den Beschluss vors Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen, will Verdi nicht. „In der kurzen Zeit bis zum 2. April muss man da nicht weitergehen“, begründet Keuer. Er sieht allerdings auch die Möglichkeit, die Sache an einem Runden Tisch außergerichtlich zu klären. „Wir sind gesprächsbereit. Es gibt nichts Schlimmeres, als nicht mehr miteinander zu reden.“

Auch Wilhelm Bommann vom Einzelhandelsverband Niederrhein freut der Erfolg: „Dem Verband, der Verwaltung und der Ratsmehrheit gebührt der Dank, dass sie das durchgehalten haben.Wir haben aus unserer Sicht alle Bedingungen erfüllt, die die Gesetzeslage und die Rechtsprechung für verkaufsoffene Sonntage erfordert.“ Das gelte auch für die Stadtteile, betont Bommann, der hofft, dass dieser Entscheidung weitere positiver Urteile für Duisburg folgen.

Dennoch sagt auch er: „Um Rechtssicherheit bei den Einkaufssonntagen hinzukriegen, müssen wir auch andere Wege gehen. Man sollte immer miteinander reden.“