Mülheim/Duisburg. Anwohner der Ruhraue wollen die Genehmigung für Windrad im Städtedreieck Mülheim, Duisburg und Oberhausen gerichtlich anfechten.
Die Bürgerinitiative Ruhraue kündigt an, dass ein betroffener Anwohner aus Oberhausen-Alstaden die Bau- und Betriebsgenehmigung für das von Gelsenwasser und Mülheimer Energiedienstleister (Medl) geplante Windrad im Städtedreieck von Mülheim, Duisburg und Oberhausen gerichtlich anfechten wird. Und das, obwohl das Mülheimer Umweltamt den Betrieb der Anlage ohnehin an einige Auflagen geknüpft hat.
Die Projektgesellschaft „Energiepark Styrumer Ruhrbogen“ will schon im Frühjahr mit ersten Vorbereitungen für den Bau des 149 Meter hohen Windrades auf der Deponiehalde beginnen, Ende des Jahres soll sich das Windrad drehen. Die künftigen Betreiber haben es eilig, weil ab Oktober die Energieeinspeisevergütung sukzessive sinkt. Jedes Quartal, um das sich die Inbetriebnahme verzögere, argumentieren sie, gingen ihnen rund 200 000 Euro an Ertrag verloren. Dies und anderes hat die Stadt Mülheim veranlasst, dem Begehren der Projektgesellschaft zu entsprechen, eine „Anordnung zur sofortigen Vollziehung“ der Baugenehmigung zu erteilen – heißt: Die angekündigte Klage eines Bürgers gegen den Bescheid würde Gelsenwasser und Medl nicht ausbremsen, mit der Errichtung der Anlage zeitnah zu beginnen.
Zu den Auflagen des Genehmigungsbescheides: Um den Lärmschutz zu gewährleisten, darf das Windrad nachts nur mit reduzierter Leistung betrieben werden (2050 statt 2300 KW). Zudem muss in der Anlage eine Automatik integriert sein, die das Windrad abschaltet, wenn das zulässige Zeit-Maximum an Beschattung von naheliegender Wohnbebauung in Oberhausen-Alstaden (Behrensstraße, Am Ruhrufer), Duisburg (Obermeidericher Straße, Auf der Werth) und Mülheim (Friesenstraße) erreicht ist. Die Rotorblätter sind so zu beschichten, dass Lichtreflexe vermieden werden.
Zum Landschafts- und Artenschutz gibt es zahlreiche Auflagen. Dem streng geschützten Flussregenpfeifer sind alternative Fortpflanzungsstätten zu schaffen, allein hierfür wird die Projektgesellschaft zu einer Zahlung von 235 000 Euro verpflichtet. Auch für Eingriffe in das Landschaftsbild sollen die Betreiber ein so genanntes Ersatzgeld in nicht bekannter Höhe zahlen.
Für die vorhandene Population der Kreuzkröte müssen zehn neue Kleingewässer angelegt werden, für Insekten sind ein bis zwei Biotopflächen mit 500 Quadratmetern an den Hängen der Deponie zu schaffen. Besondere Anforderungen ergeben sich aus dem Schutz von Wanderfalken und Fledermäusen. Hier soll noch in einem Monitoring festgestellt werden, welches Tötungsrisiko besteht. Dafür muss die Anlage zeitweise außer Betrieb gesetzt werden.
Sandra Jungmaier von der Bürgerinitiative Ruhraue, die seit Monaten gegen den Bau der Windkraftanlage agiert, begrüßte es, dass das Mülheimer Umweltamt den Betreibern zumindest „erhebliche Auflagen“ gemacht habe. Die ohnehin anzuzweifelnde Wirtschaftlichkeit der Anlage sei dadurch weiter geschwächt. „Wir hoffen, dass der Unternehmensvorstand nun doch merkt, dass es sich nicht rechnet“, so Jungmaier. Derweil werde ein Alstadener Bürger Klage einreichen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. „Der Anwalt ist beauftragt.“