Duisburg. WBD-Chef Thomas Patermann geht aber davon aus, dass sich die Gebühren für 2017 nicht ändern werden. Jüngste Rechtsprechung sei beachtet worden.
- Die gut 70.000 Kunden der Wirtschaftsbetriebe erhalten auch ihren Gebührenbescheid 2017 unter Vorbehalt
- Denn: Noch liegt der Preis-Prüfungsbericht der Bezirksregierung nicht vor
- Die Gerichtsschelte, fünf Jahre lang zuviel Gebühren verlangt zu haben, steckt den WBD noch in den Knochen
Die gut 70.000 Kunden der Duisburger Wirtschaftsbetriebe (WBD) erhalten in den kommenden Tagen per Post die Abfall- und Abwasser-Gebührenbescheide für 2017 – allerdings unter Vorbehalt. Noch liegt der Preis-Prüfungsbericht der Bezirksregierung nicht vor. WBD-Chef Thomas Patermann geht aber davon aus, dass sich nur wenig ändern wird. Die Bescheide seien in Anlehnung an die jüngste Rechtsprechung erstellt worden.
Erst im Herbst 2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt, dass für die Müllverbrennung in den Jahren 2012 bis 2016 zuviel Geld verlangt wurde. Mit einem korrigierten Gebührenbescheid für das Jahr 2012 und in feinstem Verwaltungsdeutsch gehaltenen Formular und Anschreiben hatten die WBD Verwirrung ausgelöst. Viele Kunden waren verunsichert, ob sie nun Geld zurück bekommen oder nicht.
„Hätten nicht auf die Juristen hören sollen!“
„Ja, das war unglücklich, daran gibt es auch nichts zu deuten. Das ist auch nicht unser Kommunikationsanspruch“, gibt WBD-Vorstand Thomas Patermann im Rückblick zu. Allerdings sagt er auch selbstkritisch: „Wir wollten die Bescheide auf jeden Fall juristisch korrekt ausstellen.
Nur vielleicht hätten wir mehr auf unsere Kommunikationsabteilung und nicht auf die Juristen hören sollen.“ Die Infoblätter, die eigentlich die Bescheide erklären sollten, waren „unglücklich formuliert.“ Für die noch ausstehenden Bescheide für 2013, 2014, 2015 und 2016 will man es besser machen.
„Nichts machen, Sie bekommen Geld zurück.“
An den Bescheiden selbst, werden die Wirtschaftsbetriebe wohl nichts ändern, weil sie so nun einmal juristisch korrekt seien. Aber das Infoblatt werde diesmal in einer Signalfarbe wie Rot beigelegt, so dass es sofort auffällt. Denn auch diesmal wird es am Ende des Bescheides liegen, weil es drucktechnisch nicht anders gehe.
Auf dem Gebührenbescheid stehe nun mal die Adresse und die Briefe werden in Fensterumschläge automatisch eingetütet. Klar ist für Patermann, was auf den Infoblättern draufstehen muss. Im wesentlichen seien es zwei Sätze, die an die Kunden gerichtet seien: „Sie müssen nichts machen, und Sie bekommen Geld zurück.“ Das Geld werde überwiesen oder mit eventuell offenen Rechnungen verrechnet.
„Ich hätte nicht gedacht, dass das so lange dauert.“
Derzeit bereiten die Wirtschaftsbetriebe die Rückerstattung für das Jahr 2013 vor. „Wir haben jetzt den Preisprüfungsbericht von 2013 bekommen und können nun eine Satzung für die Ratssitzung im März fertig machen, danach gehen die Bescheide raus“, erklärt Thomas Patermann.
Wann die anderen drei Jahre folgen, ist noch offen. „Ich hätte nicht gedacht, dass das so lange dauert“, sagt der Thomas Patermann. Im Juli vergangenen Jahres habe die Bezirksregierung mit der Prüfung begonnen. Wenn das in dem Tempo weitergehe, werde sich die endgültige Abwicklung der Rückzahlung zuviel gezahlter Müllgebühren wohl bis in den Sommer hinziehen.