Duisburg. Laut Anklage hatte der 22-Jährige der Tochter seiner Lebensgefährtin den Schädel gebrochen. Das Gericht vermutet jedoch einen Sturz als Ursache.

Mit einem bereits erwarteten Freispruch endete am Freitag am Amtsgericht Stadtmitte das Verfahren gegen einen 22-jährigen Duisburger. Laut Anklage hatte er am 24. Januar der dreieinhalbjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin in der damals gemeinsamen Wohnung in Hüttenheim durch einen heftigen Schlag auf den Hinterkopf den Schädel gebrochen.

Beweise für Misshandlung fehlten

Beweise für die Misshandlung Schutzbefohlener fehlten am Ende des zweitägigen Verfahrens jedoch. Vielmehr schien es wahrscheinlich, dass sich das Kind die Verletzung bereits zwei Tage vor der angeblichen Tat bei einem Treppensturz zugezogen hatte. Erst knapp eine Woche später hatte die Dreijährige Beschwerden gezeigt und war von der Mutter zum Arzt und ins Krankenhaus gebracht worden.

Angeklagter darf zurück zu seiner Freundin und dem Kind

Eine medizinische Sachverständige hielt diesen Ablauf ohne Weiteres für möglich: Bei derartigen Verletzungen könne es sein, dass Beschwerden wie Übelkeit und Schwindel erst viel später aufträten. Der Angeklagte darf nun wieder zu seiner Freundin und deren Kind ziehen. Auf Anweisung des Jugendamtes hatte er sich seit dem ersten Verdacht räumlich vom Rest der Familie trennen müssen.