Duisburg. . Amtsgericht Duisburg verhandelt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er sagt, das Kind sei gestürzt.
- Anklage wirft 22-Jährigem vor, in Hüttenheim die Tochter seiner Verlobten misshandelt zu haben
- Beweise blieb der erste Prozesstag vor dem Amtsgericht Duisburg schuldig
- Hauptverhandlung soll am 16. Dezember fortgesetzt werden
Eine abscheuliche Tat wird einem 22-jährigen Duisburger vorgeworfen: Am 24. Januar soll er der dreieinhalbjährige Tochter seiner Lebensgefährtin so heftig auf den Hinterkopf geschlagen haben, dass der Schädel des Mädchens brach. Eine Verletzung, die zum Glück offenbar folgenlos ausheilte.
Die Tat soll sich in der damaligen Wohnung des Paares in Hüttenheim ereignet haben, als der 22-Jährige kurzzeitig allein auf das Kind aufpasste. Seit Freitag steht er wegen Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Angeklagter bestreitet jede Schuld
Der Angeklagte bestreitet jede Schuld. Er habe das Kind nicht geschlagen. „An dem Tag ist die Kleine allerdings beim Herumtoben vom Bett gefallen. Sie hatte eine Beule an der Stirn. Ich habe die sofort gekühlt.“
Die Mutter (26) des Kindes bestätigte das. Als der Angeklagte sie umgehend telefonisch verständigte, habe sie sofort einen Familienbesuch abgebrochen. „Wir haben die Stirn weiter gekühlt. Es gab keine Anzeichen für eine ernste Verletzung.“ Erst drei Tage später habe sich das Mädchen schlecht gefühlt. Die Mutter suchte mit dem Kind einen Arzt auf, im Krankenhaus wurde ein glatter Schädelbruch festgestellt.
Niemandem fiel etwas auf
Allerdings sei das Mädchen bereits zwei Tage zuvor bei Bekannten auf einer steinerner Treppe gestürzt. „Leider ist meine Tochter ein wenig tollpatschig“, so die 26-Jährige. Die Großeltern und der Onkel des Mädchens bestätigten, dass die Dreijährige oft gestolpert sei. Keinem aus dem Umfeld war aber bis zu dem Tag vor dem Krankenhausbesuch etwas an dem Kind aufgefallen - auch nicht im Umgang mit dem Angeklagten. Der musste sich, nachdem er in den zuerst vom Krankenhaus geäußerten Verdacht der Kindesmisshandlung geraten war, aufgrund einer Auflage des Jugendamtes räumlich von seiner Familie trennen.
Kein Anzeichen für weitere Misshandlungen
Arztberichte ließen allerdings keine weiteren Anhaltspunkte für eine Misshandlung erkennen. Für die Juristen stellt sich die beweistechnisch schwierige Situation, dass das Kind zwischen dem angeblichen Tatzeitpunkt und dem Gang zum Arzt auch mit anderen Personen alleine war. Rein theoretisch kämen mindestens vier als Täter in Frage.
Möglicherweise könnte es sich aber doch nur um einen Unfall gehandelt haben. Das Gericht will nun vor allem den Sturz auf der Treppe näher unter die Lupe nehmen. Dazu sollen bei einem Fortsetzungstermin am kommenden Freitag weitere Zeugen gehört werden.