Duisburg. . Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein 23-jähriger Ruhrorter am Dienstag vor dem Amtsgericht. Der Prozess endete ohne Urteil.

Gefährliche Körperverletzung warf die Anklage einem 23-jährigen Ruhrorter vor. Hinterlistig habe er am 18. Juni in Hochfeld seinen Ex-Schwager attackiert, ihn niedergeschlagen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten. Doch nach kurzer Verhandlung vor dem Amtsgericht Stadtmitte blieb am Dienstag von den Vorwürfen nicht viel übrig.

Der Verteidiger hatte sich über die dünne Akte gewundert, die nur 28 Seiten umfasste. „Da ist ja niemals auch nur ein Zeuge vernommen worden“, stellte er fest. Er riet seinem Mandanten, erst einmal den Mund zu halten und zu hören, was die Gegenseite so von sich gebe.

Angeklagter schwieg

Ein guter Rat. Der 38-jährige Geschädigte berichtete umständlich, er habe sich mit seiner Ex-Frau, der Schwester des Angeklagten gestritten. Um die Erziehung des gemeinsamen Kindes und um Geld. Der Angeklagte habe sich unverschämterweise eingemischt. „Ich war sauer.“ Aber nein, von ihm sei keine Gewalt ausgegangen, so der Zeuge, noch hätte der Angeklagte sein Verhalten missdeuten können. „Ich habe nicht mit den Armen gefuchtelt“, beteuerte der dabei wild gestikulierende Zweieinhalb Zentner-Mann. „Er hat mich von hinten am Kopf getroffen. Ich glaube mit einem Tritt. Ich ging zu Boden. Dann hat er mich weiter geschlagen und getreten.“ Mit Straßenschuhen? „Nö. Das waren Sportschuhe. Er hat ja keine anderen.“

Ein fragwürdiger Zeuge

Ob der Zeuge jemals gegen seine Ex-Ehefrau gewalttätig geworden sei, wollte der Verteidiger wissen. „Nein, niemals“, lautete die Antwort. Der Anwalt zog zwei Fotos hervor, auf denen die Schwester des Angeklagten so aussah, als habe sie sich mit einem amtierenden Box-Weltmeister angelegt: Ein Auge war zugeschwollen, das Gesicht leuchtete in vielen Farben. „Deswegen sitze ich aber doch nicht hier“, wehrte sich der Zeuge.

Als er die Sache dann doch erklären wollte, klang die ruhige Stimme des Staatsanwaltes durch den Saal: „Darf ich mal eben unterbrechen? 153?“ Womit er nichts anderes meinte als eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Nicht einmal eine Minute später verließ ein erleichterter Angeklagter den Gerichtssaal.