Duisburg. . In zweiter Instanz verurteilte das Landgericht am Donnerstag einen Neumühler (30) wegen Misshandlung Schutzbefohlener zu zwei Jahren mit Bewährung.

  • 30-jähriger Neumühler misshandelte neunjährige Stieftochter
  • In zweiter Instanz legte er überraschend Geständnis ab
  • Mutter will keinen Kontakt zu dem im Heim lebenden Mädchen

Unfassbar, was Menschen einem Kind antun können: Nachdem sie von ihrem Stiefvater mehrfach misshandelt wurde, landete ein zehnjähriges Mädchen im Jahr 2012 in einer Wohneinrichtung und musste damit fertig werden, dass auch ihre Mutter sich von ihr abwandte. Der 30-jährige Täter kam - juristisch wohl korrekt, menschlich aber nur schwer zu ertragen - am Donnerstag vor dem Landgericht mit Bewährung davon.

Im August 2010 hatte er das damals neunjährige Kind in Neumühl aus einem Erdgeschossfenster geworfen. Das Mädchen brach sich den Unterarm. Im April 2012 hatte er ihr so heftig ins Gesicht geschlagen, dass das Brillengestell des Kindes einen schmerzhaften Abdruck hinterließ. Nur zwei Tage später hatte er die Zehnjährige im Badezimmer so geschubst, dass ihr Kopf vor die Fliesen schlug. Anschließend musste sie im Kinderzimmer ihre Hose herunterziehen. Der Angeklagte schlug ihr mit einem Salatbesteck auf die nackte Haut, was große Blutergüsse hinterließ.

Amtsgericht hatte Angeklagten zu Gefängnis verurteilt

Das Amtsgericht Hamborn hatte den Angeklagten im April 2015 wegen dreifacher Misshandlung Schutzbefohlener zu 26 Monaten Gefängnis verurteilt. Der 30-Jährige legte dagegen Berufung ein. Hatte er in erster Instanz noch fadenscheinige Begründungen für seine Taten angeführt und versucht, die Übergriffe zu beschönigen, so gestand er gestern überraschend: „Ich war überfordert. Das alles war alleine meine Schuld.“

Inzwischen hat der Mann wegen unkontrollierbarer Wutausbrüche eine Therapie und ein Anti-Aggressions-Training begonnen. „Die Berufung hat vor allem den Sinn, dass mein Mandant sich zu seiner Schuld bekennen möchte“, so der Verteidiger.

14-Jährige machte ihrem Herzen unter Tränen Luft

Während Zeugen dadurch in der Regel eine Vernehmung erspart werden kann, wollte die heute 14 Jahre alte Geschädigte unbedingt aussagen. „Ich war am Ende, weil ich plötzlich keine Familie mehr hatte“, berichtete sie unter Tränen. Ihre Mutter habe sie nicht mehr besucht, sie habe keinen Kontakt mehr zu ihrem sieben Jahre jüngeren Halbbruder. „Ich habe viel geweint.“ Der Angeklagte entschuldigte sich: „Es tut mir so Leid. Ich hätte Dich einfach nur lieb haben müssen.“ Eine späte Einsicht.

Die Berufungskammer änderte das Urteil des Amtsgerichts in zwei Jahre mit Bewährung ab. Den Ausschlag dafür gab die Reue des bislang nicht vorbestraften Angeklagten und der Umstand, dass die letzte Tat inzwischen bereits über viereinhalb Jahre zurück liegt.