Duisburg/Münster. . In Duisburg wurde die Hygieneampel drei Jahre lang getestet. NRW will die Ampel landesweit einführen. Nun prüft ein Gericht das Pilotprojekt.

Über ein Modellprojekt zur sogenannten Hygiene-Ampel für mehr Sauberkeit in Gaststätten verhandelt am Montagmittag das Oberverwaltungsgericht in Münster. Seit drei Jahren veröffentlicht die Verbraucherzentrale die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aus Duisburg und Bielefeld im Internet. Über eine App können Nutzer die Bewertungen als Farbskala sehen - Grün zeigt positive Resultate an, Rot schwerwiegende Mängel, Gelb liegt dazwischen. Mehrere Gastronomen hatten die Städte daraufhin verklagt. Sie halten die Weitergabe der Prüfergebnisse für rechtswidrig. In erster Instanz hatten sie recht bekommen.

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Rückendeckung erhalten die Wirte von ihrem Berufsverband Dehoga: Der lehnt eine verpflichtende Hygiene-Ampel als „pseudotransparent“, „überflüssig“ und „verzerrend“ ab. So sei für den Verbraucher nicht ersichtlich, ob eine negative Bewertung durch echte Hygienemängel oder bloße Verstöße gegen die Dokumentationspflicht ausgelöst sei. Die Verbraucherzentralen jedoch zeigen sich überzeugt, dass ihr Instrument wirkt: Unternehmen hätten sich von Kontrolle zu Kontrolle verbessert.

Doch die Richter in Münster müssen nicht über die Sinnhaftigkeit einer Hygieneampel entscheiden. Sie urteilen, ob die derzeitige Gesetzeslage eine Weitergabe der Kontrolldaten erlaubt. Unabhängig von ihrer Entscheidung, ein landesweites Kontrollbarometer für Gastronomiebetriebe, Bäckereien und Fleischfachgeschäfte werde trotzdem kommen, heißt es aus dem Verbraucherministerium. Das hat die Landesregierung bereits beschlossen. Die rechtliche Grundlage für die Datenveröffentlichung wäre dann eine andere. (dpa)