Duisburg. . Nachdem Einspruch der Müllverbrennung Oberhausen gegen ein OVG-Urteil gescheitert ist, bekommen alle Haushalte zuviel gezahlte Müllgebühren erstattet.

  • Die Wirtschaftsbetriebe erstatten allen Haushalten zuviel gezahlte Müllgebühren von 2013 bis 2015 zurück
  • Einen Einspruch der Verbrennungsanlage Oberhausen hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
  • Wie viel jeder Haushalt erstattet bekommt, wollen die Wirtschaftsbetriebe Mitte November mitteilen

Die Duisburger dürfen sich freuen auf eine Rückzahlung von Müllgebühren für die Jahre 2013 bis 2016, möglicherweise auch 2016. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nun eine Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Oberhausen (GMVA) gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster abgewiesen. Deshalb müssen zuviel erhobene Gebühren erstattet werden, weil die Kalkulation fehlerhaft war.

Die Duisburger Wirtschaftsbetriebe, die im Gegensatz zur GMVA bereits das OVG-Urteil akzeptiert hatten und deshalb die Gebührenrechnungen für die Jahre 2013 bis 2016 unter Vorbehalt gestellt hatten, richten sich auf eine Rückzahlung ein. „Wir stehen in den Startlöchern“, so Geschäftsführer Thomas Patermann. „Ende 2016 werden die Bescheide versandt.“ Zuvor müsse die neue Kalkulation noch die Preisprüfung bei der Bezirksregierung durchlaufen.

Wirtschaftsbetriebe erstatten zu viel gezahlte Gebühren auch ohne Klage

Ungeachtet der Frage, ob Bürger gegen die Gebührenbescheide zwischen 2013 und 2015 geklagt haben, werde es Erstattungen für alle geben, kündigen die Wirtschaftsbetriebe an. „Ab 2013 kriegt jeder sein Geld, da standen alle Abrechnungen unter Vorbehalt“, erklärt Sprecherin Silke Kersken. Sicher sein, auch die Überzahlungen des Jahres 2012 zurück zu erhalten, können zunächst nur die wenigen Bürger, die seinerzeit gegen die Kalkulation klagten. „Wir versuchen, auch für dieses Jahr allen die Gebühren zu erstatten, aber auch das hängt noch vom Ergebnis der Preisprüfung ab“, so Silke Kersken.

Auch werde erst die Prüfung ergeben, wie viel zurückgezahlt werden muss, erklärt die Sprecherin. „Wir gehen von 50 bis 70 Euro pro Haushalt aus“, sagt Armin Frenkert, Jurist von Haus & Grund. Der Verband hatte seine Mitglieder ermuntert, gegen die Bescheide vorzugehen. Haus & Grund geht aufgrund eigener Berechnungen davon aus, dass die Höhe der Gesamterstattung, die GMVA und die Wirtschaftsbetriebe zu schultern haben, bis zu 50 Millionen Euro betragen könnte. Die Wirtschaftsbetriebe wollen das weder bestätigen, noch dementieren. „Wir wissen nicht, wie diese Summe zustande kommt“, so Silke Kersken. „Wir werden voraussichtlich Mitte November eine Summe nennen können.“

Urteil: Nur tatsächliche Kosten dürfen in Rechnung gestellt werden

Weil mit der höchstinstanzlichen Entscheidung aus Leipzig das OVG-Urteil rechtskräftig ist, darf mit der Müllentsorgung und -verbrennung auch künftig kein Geschäft gemacht werden. In Rechnung dürfen nur die tatsächlichen Kosten gestellt werden. Die Duisburger Haushalte dürfen deshalb davon ausgehen, dass die Gebühren künftig niedriger sind als in den vergangenen Jahren.