Es gibt Menschen, die sind nicht mit dem sprichwörtlichen goldenen Löffel im Mund geboren worden, geraten irgendwie auf die schiefe Bahn und werden stur vom Pech verfolgt. Das trifft auch auf den 57-jährigen Rheinhauser zu, der sich gestern wegen unerlaubten Anbaus und Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht verantworten musste.
Der Mann war Anfang 2015 in Verdacht geraten, eine Person im Raum München per E-Mail bedroht beziehungsweise verleumdet zu haben. Adressenfragmente ließen es möglich erscheinen, dass er der Absender gewesen war. Erstaunlicherweise genehmigte ein Amtsrichter in diesem Zusammenhang eine Wohnungsdurchsuchung, die am 3. März 2015 stattfand. Dabei fanden sich zwar keine Beweise für die strafbaren Nachrichten, dafür stieß die Polizei aber auf eine semiprofessionell betriebene Cannabis-Plantage. 40 Pflanzen und das dazugehörige Equipment wie Wärmestrahler und Lüfter wurden beschlagnahmt.
Vor dem Schöffengericht gab der Angeklagte seinen Betätigung als Hobby-Züchter gestern unumwunden zu. Auf mehr als 40 Jahre Alkohol- und Drogenprobleme zurückblickend, beteuerte der 57-Jährige, dass die Pflanzen nur seinem Eigenkonsum gedient hätten, weil er sich als Hartz-IV-Empfänger den Marihuana-Konsum sonst nicht mehr habe leisten können. Angesichts der Gesamtumstände setzte das Gericht eine 18-monatige Gefängnisstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.