Duisburg. Staatsanwaltschaft will sechs Jahre nach der Loveparade Richtigkeit der ihr vorliegenden Daten überprüfen. Das LKA hat den Karl-Lehr-Tunnel deshalb noch einmal mit einem 3D-Laserscanner vermessen.
Ein Team aus der Abteilung „Tatortvermessung“ des Landeskriminalamtes (LKA) in Düsseldorf hat am Montagvormittag noch einmal das Areal rund um den Karl-Lehr-Tunnel vermessen. Dabei kam ein mit 3D-Laserscanner ausgerüsteter Transporter zum Einsatz. Diese Maßnahme geschah im Auftrag der Duisburger Staatsanwaltschaft. Deren Sprecherin Anna Christiana Weiler erklärte auf WAZ-Anfrage: „Diese Vermessung dient im Fall der Ermittlungen zur Loveparade-Katastrophe der Überprüfung und Bestätigung der uns bereits vorliegenden Daten und Ergebnisse.“
Montag, 10 Uhr. Die Karl-Lehr-Straße ist sowohl von Richtung Neudorf als auch aus dem Dellviertel kommend gesperrt. Polizisten leiten den Verkehr um und achten mit Argusaugen darauf, dass niemand die Szenerie betritt. Das hat aber nichts mehr mit den Feierlichkeiten zum sechsten Gedenktag der Katastrophe zu tun, der tags zuvor begangen wurde.
Es geht hier um die Vermessung und die Erfassung von Daten. Zahlreiche Anwohner, aber auch Autofahrer bleiben an den Absperrungen stehen und wollen wissen, was da los ist. Mitten auf der Fahrbahn hat ein Kleintransporter Halt gemacht, aus dessen Dach sich der 3D-Scanner erhebt. Das sieht so aus, als ob ein U-Boot sein Periskop ausfährt. Nach knapp drei Stunden ist das Prozedere beendet, damit auch die Sperrung. Mit Hilfe dieser Daten kann das gesamte Areal millimetergenau virtuell nachgezeichnet werden – etwa für eine digitale Präsentation in einer Gerichtsverhandlung.
Bereits am Tag nach dem Unglück vor sechs Jahren sei diese Technik dort zum Einsatz gekommen, versicherte Weiler. Ein LKA-Sprecher bestätigte dies, erklärte aber, dass man sich damals aber auf den eigentlichen Unglücksort, also den Fuß der Rampe im Tunnel, fokussiert hätte. Bei der jetzigen Messung stünde die Zuwegung zum Karl-Lehr-Tunnel im Mittelpunkt.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg kämpft bekanntlich derzeit darum, dass doch noch ein Hauptverfahren zur Loveparade-Katastrophe eröffnet wird (wir berichteten). Das Landgericht Duisburg hatte dies im März 2016 abgelehnt, weil es das Hauptbeweisstück der Staatsanwaltschaft in der Anklage – ein Gutachten von Prof. Still – als „nicht verwertbar“ bewertet hatte und besagtem Gutachter „Befangenheit“ unterstellte. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden, ob es diese Beschwerde zulässt.
Angehörige der 21 Opfer haben dort gestern Morgen eine Petition überreicht, die mehr als 360 000 Menschen unterschrieben haben. Plädiert wird darin für die Eröffnung des Prozesses.