Duisburg. Das Landgericht Duisburg verhandelt am 1. September vier Zivilklagen um Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld von Opfern der Loveparade.
- Vier Frauen fordern insgesamt 220.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz
- Drei Klägerinnen erlebten die Loveparade-Tragödie 2010 in der Menschenmenge
- Die Zivilklagen richten sich gegen den Veranstalter Lopavent, die Stadt und das Land NRW
Gleich vier Zivilklagen um Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld von Loveparade-Opfern verhandelt das Duisburger Landgericht am 1. September. Vier Frauen, darunter zwei Duisburgerinnern, haben den Veranstalter Lopavent, dessen Geschäftsführer Schaller, die Stadt sowie das Land NRW wegen des Polizeieinsatzes verklagt. Die Forderungen summieren sich auf 220.000 Euro.
LoveparadeDas wird ein langer Tag für die 4. Zivilkammer im Sitzungssaal 256 des Landegerichtes am 1. September. Auf 9.30, 11, 13.30 und 15 Uhr sind die Verhandlungstermine angesetzt. Das Gericht hat laut Sprecher Matthias Breiden-stein das Erscheinen der Kläger angeordnet. Indiz dafür, dass es konkrete Fragen haben wird. Bisher waren die Zivilklagen weitgehend erfolglos; 26 Verfahren waren anhängig. In vielen Fällen hatte das Landgericht Prozesskostenhilfe-Anträge wegen geringer Erfolgsaussichten abgelehnt. Gescheitert war ebenfalls ein Duisburger Feuerwehrmann. Nachdem auch das Oberlandesgericht seine Klage abgewiesen hatte, ist er nun mit einem Revisionsantrag vor den Bundesgerichtshof gezogen. Alle vier aktuellen Klägerinnen werden von der Bochumer Anwältin Bärbel Schönhof vertreten.
Posttraumatische Belastungsstörung und Depressionen
Den Anfang am Prozesstag macht eine 54-jährige Duisburgerin. Sie verlangt Schmerzensgeld von mindestens 40.000 Euro und Schadensersatz von knapp 16.000 Euro. Nach ihren Angaben ist sie in dem Gedränge bei der Loveparade zu Boden gedrückt worden und unter ihr hätten weitere Personen gelegen. Sie leide seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung und habe Depressionen.
Eine zweite Duisburgerin fordert mit gut 70 000 Euro die größte Summe. 10.000 Euro hat sie bereits vor dem Prozess als Entschädigung erhalten. Nach ihren Schilderungen war auch sie in der Menschenmenge. Sie sei mit dem Hinterkopf gegen eine Mauer im Tunnel geschlagen und habe eine Gehirnerschütterung davongetragen. Schwere psychische Folgen habe zudem hinterlassen, dass sie einen erfolglosen Wiederbelebungsversuch mitansehen musste.
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Eine 47-Jährige aus Ratingen, die am Unglückstag in Sichtweite der Absperrungen stand, fordert 34.000 Euro. Eine 38-Jährige aus Kevelaer gibt auch Essstörungen als weitere posttraumatische Folge der erlebten Katastrophe an, bei der sie in der Menschemenge eingequetscht worden sei. Sie verlangt 51.000 Euro, nachdem sie vorgerichtlich 2000 Euro erhalten hatte.
Möglichkeit einer gütlichen Einigung
Alle Klägerinnen werfen Lopavent vor, die Veranstaltung „fehlerhaft geplant und durchgeführt“ zu haben, so Gerichtssprecher Breidenstein, während der Stadt eine fehlerhafte und rechtswidrige Baugenehmigung zur Last gelegt wird. Auch die Polizei, so die Klage, habe bei ihrem Einsatz Fehler gemacht. Das Gericht wird laut seinem Sprecher „gegebenenfalls die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besprechen“. Eine Aufklärung der Ereignisse werde dabei insoweit erfolgen, wie dies für die „Streitentscheidung im konkreten Einzelfall erforderlich“ sei. Eine Beweiserhebung sei in den angesetzten Terminen nicht vorgesehen.