Duisburg. . Ein Versicherter der Viactiv wurde bei der Loveparade verletzt. Die Krankenkasse wollte die Lopavent GmbH für die Behandlungskosten haftbar machen.
- Die Krankenkasse Viactiv verklagte Lopavent auf Schadenersatz für Behandlungskosten
- Versicherter hatte sich am Rande der Loveparade ein Bein gebrochen
- Aufgrund unklarer Beweislage schlossen die Parteien einen Vergleich
Während das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Loveparade-Strafverfahrens durch das Landgericht Duisburg entscheiden muss, beschäftigen die Vorgänge vom 24. Juli 2010 nach wie vor die Gerichte. Rund ein Dutzend Zivilprozesse sind beim Landgericht anhängig. Die Verhandlung am Dienstag betraf allerdings eher einen Nebenaspekt.
Die Krankenkasse Viactiv verklagte den Veranstalter der Loveparade, die Lopavent GmbH, auf Schadenersatz für die Behandlungskosten eines ihrer Versicherten. Der Mann hatte sich bei der Loveparade einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen. Allerdings geschah der Unfall irgendwo auf dem Weg zum Festival-Gelände und auch zeitlich vor dem tödlichen Geschehen an der Rampe.
Vorwurf: Bauzaun unzureichend gesichert
Weil ihr Versicherter durch einen Bauzaun verletzt wurde, forderte die Krankenkasse Erstattung von 10 800 Euro Behandlungskosten und die Übernahme eventueller Folgekosten durch die Lopavent. Sie warf dem Veranstalter Fehler bei der Vorbereitung der Loveparade und die mangelnde Sicherung des Bauzauns vor.
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Die Lopavent bestritt das alles. Schließlich, so ihr Anwalt gestern, sei die Klageseite eine Konkretisierung der Vorwürfe, die eine Haftung begründen könnten, schuldig gebelieben. Bislang ist nämlich unklar, was die Lopavent konkret falsch gemacht haben soll, um genau diesen Unfall zu verschulden. Keiner der Juristen weiß, wo der Bauzaun stand oder wie er aussah. Ebenso fraglich ist, ob der Zeuge vom Bauzaun getroffen wurde, weil andere ihn zu übersteigen versuchten, oder ob er sich verletzte, weil er selbst das Hindernis überkletterte.
Lopavent zahlt 3000 Euro
Aufklärung hatte sich die 1. Zivilkammer von dem Verletzten erhofft. Doch der Zeuge blieb dem gestrigen Termin unentschuldigt fern. Der Vorsitzende regte daraufhin einen Vergleich an, der auch schnell geschlossen war: Die Lopavent zahlt 3000 Euro an die Krankenkasse, ohne damit eine Schuld anzuerkennen. Die Kosten für den Rechtsstreit werden zu 70 Prozent der Klägerin in Rechnung gestellt. Erhebt keine der Parteien mehr Widerspruch, wird der Vergleich am 23. August rechtskräftig. (1O386/15)