Duisburg. Hochfelder Familie forderte Geld vom Onkel der Tochter. Anderenfalls gäbe es eine Anzeige wegen sexueller Nötigung. Gericht stellte Verfahren ein.

  • Ein Hochfelder Ehepaar und ihre 23-jährige Tochter forderten 5000 Euro vom Onkel des Mädchens
  • Anderenfalls, so die Drohung, würde man ihn wegen sexueller Nötigung anzeigen
  • Angeklagte konnten glaubhaft machen, dass sie nur ihr eigenes Geld zurück haben wollten

Mit einem Familienzwist besonderer Art hatte es jetzt das Duisburger Amtsgericht zu tun. Ein aus dem Iran stammendes 52 und 46 Jahre altes Ehepaar aus Hochfeld und ihre 23-jährige Tochter sollen im August 2015 den Onkel des Mädchens erpresst haben: Wenn er nicht zahle, würden sie ihn wegen sexueller Nötigung anzeigen.

Per SMS hatten die Angeklagten 5000 Euro von dem Mann gefordert. Sonst gebe es eine Anzeige, weil er sich an seiner Nichte vergriffen habe. Wenige Tage später gab es weitere Forderungen: Diesmal drohten die Täter damit, sie würden öffentlich machen, dass der Verheiratete eine Affäre gehabt habe. Schließlich wurde ein sechsstelliger Betrag gefordert; anderenfalls würde man den Arbeitgeber von den Verfehlungen des Mannes informieren. Was für den fatale Konsequenzen haben könnte: Der Onkel der 23-Jährigen lebt und arbeitet im Emirat Dubai, dessen Gesetze sich an der islamischen Scharia orientieren.

Kein typischer Fall von Erpressung

Alle drei Angeklagten gestanden, erklärten aber auch das Motiv: „Natürlich war das nicht in Ordnung“, so die 23-Jährige. „Aber bei den zuerst geforderten 5000 Euro handelte es sich tatsächlich um das Geld meiner Mutter.“ Die 46-Jährige bestätigte das: „Als er uns besuchte, wollte er sein noch vom Vater stammendes Geld abholen. Meines hat er gleich mit genommen.“ Die Familie zeigte den Mann später tatsächlich an: Wegen Diebstahls.

Auch die letzte, deutlich höhere Forderung, hatte einen Hintergrund: „Er hatte uns versprochen, ein Haus für 300.000 Euro zu kaufen“, so der 52-Jährige. Doch das entpuppte sich als Luftschloss. „Ich war furchtbar sauer.“

Der Hauptbelastungszeuge hatte kein Interesse an dem Strafverfahren. Er zog es vor, dem Prozess unentschuldigt fern zu bleiben. Und die Strafrichterin fand, dass von einer typischen Erpressung keine Rede sein könne. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte sie das Verfahren gegen die drei bislang unbescholtenen Angeklagten ein.