Duisburg. Ein Erbschaftsstreit entzweite einen Oberhausener (51) und seinen Duisburger Bruder (46). Weil der Ältere zuschlug, muss er eine Geldstrafe zahlen.
Weil er seinen Bruder am 24. Februar an einer Tankstelle an der Mülheimer Straße schlug, muss ein 51-jähriger Oberhausener 400 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze zu je zehn Euro) zahlen. Hintergrund der Tat: ein Erbschaftsstreit. Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz trafen sich die Kontrahenten jetzt wieder. Laut Anklage hatte der 51-Jährige seinem Bruder am Tattag das Handy entrissen und den ihm hinterher rennenden 46-jährigen Duisburger, der sein Eigentum zurück verlangte, vor den Hals geschlagen.
Der Angeklagte, ein einst erfolgreicher Geschäftsmann, bestritt das. Er habe seinen Bruder lediglich wegen ausstehender Zahlungen aus der Erbschaft angesprochen. Einer Erbschaft, die eh keine einfache Angelegenheit sei, weil der Erbfall im Irak eintrat und die Familie sich mit den unterschiedlichen Rechtssystemen herumschlagen müsse.
Er habe gewusst, dass sein Bruder Mitteilung über Zahlungen erhalten habe, so der Angeklagte. Was der 46-Jährige bestritten habe. Deshalb habe er ihm das Handy abgenommen, um den Eingang der entsprechenden Nachrichten zu beweisen. „Aber geschlagen habe ich ihn nicht.“ Er habe nur eine Abwehrbewegung gemacht, weil der 46-Jährige ihn angespuckt habe.
Milde Strafe für bislang unbescholtenen Angeklagten
Der Geschädigte berichtete, sein Bruder habe ihn von der Haustür bis zur Tankstelle, wo er morgens seinen Kaffee zu trinken pflege, verfolgt. Es sei wie schon oft zuvor zum Streit über das Erbe gekommen. „Dann hat er mir das Handy aus der Hand gerissen und mir eine geknallt.“ Er habe eine Trinkhallenangestellte gebeten, die Polizei zu rufen.
Die Frau konnte nur aussagen, dass sich die beiden Brüder um Geld gestritten hätten. „Die Tat habe ich nicht gesehen. Da nicht viel los war, bin ich hinaus gegangen, um zu rauchen.“ Sie wisse nur, dass der Geschädigte eine rote Stelle im Gesicht gehabt habe, so die 37-Jährige.
Das Gericht ging am Ende lediglich von einer Körperverletzung und einer Nötigung aus. Eine ursprünglich angeklagte räuberische Erpressung sahen die Richter nicht als erwiesen an, zumal der Angeklagte das Mobiltelefon der Polizei sofort ausgehändigt hatte. Da der Oberhausener bislang nicht vorbestraft war, ließ das Schöffengericht ihn mit einer vergleichsweise milden Geldstrafe davonkommen.