Duisburg/Gelsenkirchen. Ein Gelsenkirchener soll seinen Bruder (15) geschlagen und erpresst haben. Schläge gibt er zu, sie seien aus “erzieherischen Gründen“ erfolgt.
Wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung stand ein 23-jähriger Gelsenkirchener am Mittwoch vor dem Amtsgericht Stadtmitte. Doch die Vorwürfe konnten nur zu einem Teil bewiesen werden.
Laut Anklage hatte der bereits mehrfach vorbestrafte 23-Jährige am 1. Dezember 2015 seinen Bruder (15) in der elterlichen Wohnung in Duisburg-Hochfeld mehrfach ins Gesicht geschlagen. Dem so eingeschüchterten Jugendlichen soll er 20 Euro abgepresst haben.
Die Schläge ließ der Angeklagte durch seine Verteidigerin einräumen. Sie seien aus „erzieherischen Gründen“ erfolgt. Denn das Geld habe der Angeklagte seinem jüngeren Bruder zuvor geliehen. Und der 15-Jährige habe lernen sollen, dass man Zusagen auch einhalten müsse.
Vorsitzende entrüstet
„Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen“, kommentierte die Vorsitzende. Der Staatsanwalt konnte sich nicht verkneifen, durch Nachfragen zu überprüfen, wann der Angeklagte das Geld verliehen und wann er es erstmals zurück gefordert habe. „Hatten sie ihren Bruder schon gemahnt?“
Die Antworten blieb der Angeklagte schuldig, berief sich stattdessen auf sein Alkoholproblem. Da der 15-Jährige von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, war dem Bruder lediglich die Körperverletzung zu beweisen.
Sechs Monate mit Bewährung
Das Schöffengericht setzte sechs Monate Gefängnis auf drei Jahre zur Bewährung aus. Die Vorsitzende ließ allerdings keinen Zweifel daran, dass der mehrfach vorbestrafte Angeklagte, der jetzt eine erste Therapie gemacht hat und allenfalls damit beginne, sein Leben in den Griff zu bekommen. kaum die geeignete Person sei, andere für deren Fehlverhalten disziplinieren zu wollen.