Duisburg. Weil er beim Kartenspielen in einer Teestube einen Mann (45) mit einem Messer schwer verletzt haben soll, steht ein 40-Jähriger vor dem Landgericht.

  • 45-Jähriger soll im Dezember 2015 vor Teestube zugestochen haben
  • Bei Kartenspiel gab es Streit
  • Angeklagter machte bei Prozessbeginn vor Landgericht verworrene Angaben

In einer Teestube an der Wanheimer Straße ging es in der Nacht zum 27. Dezember 2015 alles andere als friedlich zu. Einige Kartenspieler gerieten sich in die Haare. Einer griff schließlich zu einem auf der Theke liegenden Küchenmesser und verletzte einen 45-jährigen Mann durch einen Stich in den Bauch schwer. Seit Dienstag steht der 40-jährige Hochfelder wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.

Die Anklage geht davon aus, dass der 40-Jährige sich mit dem Worten „Ich bringe Dich um“ auf seinen Widersacher stürzte und zustach. Lediglich das Eingreifen anderer Zeugen habe den Angeklagten davon abhalten können, weiter zuzustechen.

Mitspieler streiten sich um Regeln

Der selbstständige Estrichleger berichtete, der Streit habe zunächst gar nicht ihn betroffen. Zwei Mitspieler hätten sich um die Regeln gestritten. „Ich habe nur gesagt: Das Spiel hat doch gerade erst angefangen, wir können doch noch einmal von vorn beginnen.“ Da habe ihn der spätere Geschädigte übel beleidigt, ihn mitsamt Stuhl und Tisch umgehauen. Zeugen hätten eingegriffen, den Mann nach draußen gedrängt. „Doch er stand in der Tür, hat mich weiter beleidigt und bedroht.“ Er habe sich auf der Toilette das Gesicht gewaschen. „Als ich rauskam, sah ich auf der Theke das Messer liegen.“ Er habe es aus Angst genommen, so der Angeklagte. „Ich dachte, wenn ich damit fuchtele, wird er schon abhauen.“

Doch der Geschädigte habe gar nicht daran gedacht. Warum er selbst schließlich die Gaststätte verließ, weiß der Angeklagte nicht recht zu erklären. Es sei zu einem Gerangel gekommen, in dessen Verlauf er den 45-Jährigen wohl verletzt haben müsse. „Ich habe das gar nicht gemerkt.“

Widersprüchliche Versionen

In einer vorab dem Gericht zugesandten schriftlichen Stellungnahme hatte der Verteidiger eine andere Version seines Mandanten geschildert: Der Wirt sei dazwischen gegangen, habe den Arm des Angeklagten gepackt. Dann sei der Mann ausgerutscht, die Hand des Angeklagten mit dem Messer versehentlich in Richtung des Geschädigten geraten. Beim psychiatrischen Sachverständigen hatte der 40-Jährige eine weitere Version geschildert.

So unklar die Angaben des Angeklagten blieben, so verworren war auch die Aussage des Geschädigten: Mal hatte er das Messer gar nicht gesehen, nur den Einstich in den Bauch gespürt, mal hatte der Angeklagte gleich mehrfach versucht, in seine Richtung zu stechen.

Unklar blieb auch die Beziehung der Männer: Der Angeklagte gibt an, der Zeuge habe ihn in der Vergangenheit mehrfach vergeblich gebeten, ihm Geld zu leihen. Der Geschädigte bestreitet das.

Für das Verfahren sind bis zum 25. August drei weitere Verhandlungstage geplant.