Duisburg. Ein 58-jähriger gebürtiger Duisburger hatte über Kleinanzeigen Kontakt zu Frauen gesucht, sie in eine Sex-Falle gelockt und mit Fotos gefügig gemacht.

  • 58-Jähriger Mann aus Rheurdt muss für Nötigung und Vergewaltigung ins Gefängnis
  • Frauen in Sex-Falle gelockt und mit Fotos erpresst
  • Landgericht Duisburg fand wenig, das zu Gunsten des Angeklagten sprach

Mit einer perfiden Masche lockte ein 58-jähriger Mann aus Rheurdt Frauen in eine Sex-Falle: Er antwortete auf Kleinanzeigen, mit denen die Opfer meist kleine Jobs suchten, traf sich mit den Geschädigten auf Parkplätzen in und um Duisburg, überredete sie zum Sex und erpresste sie hinterher mit Fotos. Dafür gab es am Montag vom Landgericht dreieinhalb Jahre Gefängnis.

Mit ungläubigem Gesichtsausdruck nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. Nur in einem Fall hatte der gebürtige Duisburger zugegeben, eine Frau mit erotischen Aufnahmen unter Druck gesetzt zu haben, weil er sie unbedingt wieder sehen wollte. In den übrigen Anklagepunkten beteuerte er bis zuletzt seine Unschuld. „Ich habe sie zu nichts gezwungen.“

Opfer ohne sein Wissen gefilmt

Die Frauen hatten anderes berichtet. Selbst das einzige Opfer, bei dem von vorne herein von Sex die Rede gewesen war: Die junge Frau, die sich in einer Ehekrise befand, hatte einen Seitensprung gesucht und wollte einmal sado-masochistische Praktiken ausprobieren. Der erste Test hatte ihr vollauf gelangt.

Doch sie wurde, so die Überzeugung des Gerichts, vom Angeklagten zu weiteren Treffen gezwungen. Der hatte die halbnackte Frau, die mit verbundenen Augen gefesselt in seinem Wagen lag, ohne ihr Wissen gefilmt. Hinterher drohte er, die Aufnahmen ihrem Mann zu zeigen, falls sie ihm nicht weiter zu Willen sein werde.

Letzte Geschädigte ging zur Polizei

Das erste Opfer hatte im September 2013 nur einen seriösen Nebenjob gesucht. Doch der Angeklagte überredete sie dazu, ihm bei der Selbstbefriedigung zuzuschauen. Und machte Fotos. Mit denen zwang er die Frau zu weiter gehenden sexuellen Handlungen.

Die letzte Geschädigte hatte im April 2014 nur erotische Fotos für ihren Freund fertigen lassen wollen, mit denen der Angeklagte sie hinterher erpressen wollte. Doch die Frau ging stattdessen zur Polizei.

Zu Gunsten des Angeklagten sprach am Ende nicht viel mehr, als dass er bislang noch nicht vorbestraft war. In das Urteil flossen vier Nötigungen und eine Vergewaltigung ein. Zwei weitere Fälle stellte das Gericht ein.