Duisburg. Bevor er seine Ehefrau Janett im Garten ihres Hauses in Duisburg-Homberg vergrub, soll René V. die 34-Jährige gewürgt, erstochen und erdrosselt haben.
Das Verbrechen entsetzte die Menschen in Homberg und auch über die Stadtgrenzen Duisburgs hinaus. Nach einem Ehestreit soll René V. seine Frau Janett umgebracht und im Garten vergraben haben. Demnächst wird sich der Homberger, der seit der Tat in Untersuchungshaft sitzt, wegen Totschlags vor Gericht zu verantworten haben. Diesen Tatbestand hat die Duisburger Staatsanwaltschaft angeklagt.
Jetzt werden blutige Details des Verbrechens bekannt, das sich laut Klageschrift der Duisburger Staatsanwaltschaft wohl schon am Abend des 12. Aprils ereignet haben soll. Genau drei Wochen bevor René V. seine Frau bei der Polizei als vermisst meldete. Demnach habe René V. zunächst versucht, die 34-Jährige im Haus mit beiden Händen zu erwürgen. Da sie nach diesem Angriff noch atmete, habe er schließlich ein Küchenmesser gegriffen und ihr mehrfach in Hinterkopf und Rücken gestochen. Bei der Obduktion wurde festgestellt, dass dabei auch die Lunge verletzt worden war. Da Janett V. zu diesem Zeitpunkt offenbar noch immer lebte, legte er seinem Opfer letztlich noch ein Kabel um den Hals und erdrosselte sie so.
Landgericht Duisburg prüft derzeit Anklage wegen Totschlags
Die Leiche der Frau war am 20. Mai gefunden worden, nachdem René V. sich bei der Polizei in Widersprüche verstrickt hatte. Schließlich gestand der Ehemann in einer Vernehmung, dass er seine Frau getötet und im Garten vergraben habe, um das Verbrechen zu vertuschen. Offenbar hat der Homberger also noch über einen Monat mit der gemeinsamen Tochter in dem Haus an der Bergstraße in Alt-Homberg gelebt.
Die Richter am Duisburger Landgericht müssen nun prüfen, ob sie die Anklage zulassen und wann dann gegebenfalls der Prozess am Schwurgericht stattfinden wird. Dies werde aber noch zwei bis drei Wochen dauern, sagte Gerichtssprecher Matthias Breidenstein auf Nachfrage unserer Redaktion. Einen Hinweis darauf, dass René V. schuldunfähig sei, gebe es nicht.