Duisburg. Weil er die Katzen seiner im Pflegeheim untergebrachten Mutter in deren Meidericher Wohnung verenden ließ, verurteilte das Amtsgericht einen Rheinhauser.

Ein Bild des Jammers bot sich am 17. Juli 2015 in einer Wohnung in Meiderich: Eine zum Skelett abgemagerte Katze lag tot unter dem Bett, eine andere war so entkräftet, dass sie nicht mehr fressen konnte und wenig später ebenfalls starb. Die Wohnung war überall mit Kot und Urin verschmutzt, Ungeziefer lief herum. Offenbar waren die Tiere längere Zeit sich selbst überlassen geblieben, ohne Futter, ohne Wasser. Schuld daran: Der Sohn der Katzenbesitzerin, der am Freitag wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht Stadtmitte stand.

Die Mutter des Angeklagten war Anfang Juni in eine Pflegeeinrichtung gekommen. Der 41-jährige Rheinhauser hatte sich um die Katzen der älteren Dame kümmern sollen. Was er ganz offenbar nicht tat.

„Doch, ich bin zuerst jeden zweiten Tag nach Meiderich gefahren“, rechtfertigte sich der Angeklagte. „Aber dann war mir das zu viel. Und ich hatte auch kein Geld mehr für die Fahrerei. Und außerdem war es viel zu heiß. Und mich hat ja keiner gefragt, ob ich das überhaupt machen will.“

Strafrichterin konnte sich nur wundern

Die Strafrichterin wunderte sich über die Nerven, die der Angeklagte und sein Verteidiger dadurch bewiesen, dass sie die Verhandlung durch einen Widerspruch gegen einen Strafbefehl überhaupt erst nötig gemacht hatten. Auf schriftlichem Wege war der 41-Jährige zu 2100 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. „Was wollen sie angesichts solcher Aussagen denn daran ändern?“, wollte die Richterin wissen.

Doch der Angeklagte bestritt plötzlich, alleine für den Tod der Tiere verantwortlich gewesen zu sein. „Ich hatte meiner Schwester gesagt, dass ich das nicht mehr kann. Sie hat schon Mitte Juni den Schlüssel zu der Wohnung von mir bekommen.“

700 Euro Geldstrafe

Angesichts der Aussage der 45-Jährigen gab es aber wenig Zweifel daran, dass es anders gewesen war: „Wochenlang habe ich ihn nach dem Schlüssel gefragt. Doch es war ihm wohl zu viel, den im Pflegeheim oder bei den Nachbarn zu hinterlegen.“ Erst der Eigentümer des Hauses habe auf ihr Drängen hin am 17. Juli den Schlüssel vom Angeklagten geholt. „Am selben Tag war ich in der Wohnung, aber da war ja schon alles zu spät.“

Der Verteidiger zog nach kurzem Gespräch mit seinem Mandanten die Reißleine und beschränkte den Widerspruch gegen den Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe. Da die sich ausschließlich nur nach dem Einkommen richtet, und der Angeklagte von Hartz-IV lebt, korrigierte die Amtsrichterin das Urteil entsprechend: Der Mann muss nun noch 700 Euro Geldstrafe zahlen (70 Tagessätze zu je zehn Euro).