Duisburg. 58-Jähriger steht wegen sieben Fällen von sexueller Nötigung vor dem Landgericht Duisburg. Er behauptet, die Geschädigten hätten freiwillig mitgemacht.

Wegen sexueller Nötigung in sieben Fällen muss sich seit Dienstag ein 58-jähriger Mann aus Rheurdt vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Über Kleinanzeigen auf Internetplattformen soll er zwischen März 2013 und April 2014 seine Opfer ausgesucht haben.

Die Frauen, von denen zwei bei dem Prozess als Nebenklägerinnen auftreten, kommen aus Duisburg, Oberhausen und Herne. Die Geschädigten hatten durch eine Notiz in den entsprechenden Rubriken der Internetseiten eine „seriöse Nebentätigkeit“ gesucht oder sich als nebenberufliche Fotomodelle angedient. Der Angeklagte soll mit ihnen Foto-Shootings gemacht haben, die dann sexuell ausarteten.

Die Treffen fanden meist in seinem Auto auf Parkplätzen in und um Duisburg statt. In Duisburg kannte sich der Mann, der in Duisburg aufwuchs und seit 30 Jahren bei einem großen Stahlunternehmen im Duisburger Norden arbeitet, bestens aus. Der Mann bevorzugte für die erotischen Aufnahmen abgelegene Orte an der A 42 oder am Rhein. In mehreren Fällen soll er hinterher versucht haben, die Frauen zu weiteren Treffen zu zwingen, indem er drohte, die Fotos zu veröffentlichen, oder sie den Ehemännern der Frauen zu zeigen.

Angeklagter: „Ich habe die Frauen zu nichts gezwungen“

Der Angeklagte bestritt beim Prozessauftakt seine Schuld fast vollständig. „Ich habe die Frauen zu nichts gezwungen, sondern sie stets vereinbarungsgemäß bezahlt“, so der kleine Mann mit der Vollglatze. Wenn er etwas Sexuelles getan habe, habe er die Zeuginnen zuvor immer gefragt. Und hinterher habe er sich immer noch mit den Zeuginnen unterhalten. „Mir war das Persönliche wichtig.“ Nur in einem Fall habe er die Fotos als Druckmittel eingesetzt, weil er sich mit der Frau unbedingt noch einmal habe treffen wollen. „Das war blöd von mir.“

Warum ihn die Zeuginnen sämtlich falsch belasten sollten, kann sich der Angeklagte, der im Internet mit dem Pseudonym „Ingo Hoppe“ agierte, nicht erklären. „Die Anzeigen sind doch alle erst im Nachhinein gemacht worden“, beschwerte sich der 58-Jährige. Womit er wohl andeuten will, dass einige Frauen bei der Anzeige die Aussagen anderer Zeuginnen gekannt haben müssten.

Für das Verfahren sind bis zum 8. August drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.