Duisburg. Wegen versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Duisburg einen 53-jährigen Mann zu 18 Monaten auf Bewährung.
Mehrfach war der 53-jährige Mann in der Wohnung der 63-jährigen Hochfelderin mit Klempner-Arbeiten beschäftigt gewesen. Und mehrfach hatte er ihr vergeblich sexuelle Avancen gemacht. Am 21. September 2015 versuchte er sich mit Gewalt dem Ziel seiner Begierde zu nähern.
Laut Anklage hatte der Mann zunächst versucht, die Frau im Wohnzimmer auf die Couch zu drücken und zu küssen. Sie konnte sich entwinden und flüchtete in die Küche. Der Angeklagte folgte ihr, umfasste sie von hinten, berührte sie an der rechten Brust und drückte sie mit Gewalt in eine Ecke des Zimmers. Erst als die 63-Jährige um Hilfe rief, ließ er von ihr ab.
Überraschendes Geständnis
Bereits im März hatte das Amtsgericht versucht, den Fall aufzuklären. Doch da hatte die Zeugin nicht mehr genau zu sagen gewusst, wann sich die Tat eigentlich ereignet hatte. Und der Angeklagte hatte der Frau eine Falschaussage vorgeworfen.
Jetzt legte er überraschend ein rückhaltloses und umfassendes Geständnis ab, das er durch seinen neuen Verteidiger vortragen ließ. „Es ist alles genau so, wie es in der Anklage steht. Und mein Mandant bedauert den Vorfall zutiefst.“ Dass der Angeklagte nicht schon früher ein Geständnis abgelegt habe, sei wohl der zweifelhaften Rechtsberatung geschuldet, die er im ersten Verhandlungstermin erfahren habe. Der 53-Jährige habe sich von einem vermeintlichen Rechtsanwalt beraten lassen, der wohl gar keiner sei, und sei dann im Termin auf einen Pflichtverteidiger getroffen, den er nie zuvor gesehen hatte und der angeblich alles besser wusste.
Angeklagter: „Ich schäme mich so.“
Der Angeklagte machte selbst noch einmal deutlich, dass er seine Handlung bereut: „Ich weiß nicht, was mit mir los war. Ich bin doch Familienvater, habe schon Enkel. Ich schäme mich so schrecklich, auch vor meiner Familie.“
Das Schöffengericht nahm dem 53-Jährigen seine Reue ab. Da der Mann bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, setzte es eine 18-monatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der Angeklagte 500 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen. Dafür hat er zwei Jahre Zeit, denn wegen des Vorfalls hat ihm sein bisheriger Arbeitgeber fristlos gekündigt.