Duisburg. Ein 39-Jähriger steht in Duisburg wegen sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen vor dem Amtsgericht. Er bestreitet die Vorwürfe.
Mit einer in heimischen Gefilden eher selten angeklagten Variante sexuellen Missbrauchs hatte es nun das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun. Ein 39-jähriger Duisburger muss sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen verantworten: Zwischen Januar und April 2015 soll er in mindestens vier Fällen Sex mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt und sie dafür bezahlt haben.
Insgesamt rund 170 Euro soll der arbeitslose Berufskraftfahrer der Jugendlichen als Entlohnung für ihr sexuelles Entgegenkommen übergeben haben. Der Angeklagte ließ die Vorwürfe zu Beginn der Beweisaufnahme durch seinen Verteidiger pauschal bestreiten.
Die inzwischen 15 Jahre alte Zeugin berichtete, der Mann habe sie im Januar auf dem Brückenplatz in Hamborn angesprochen. „Er hat gefragt, ob ich mich für einen Job im Zirkus interessieren würde.“ Doch bei dem noch für den gleichen Abend verabredeten Treffen habe der Angeklagte sie nicht zum Zirkus, sondern zu einem alten Bahngelände in Duissern gefahren. „Er sagte, er müsse nach einer Halle sehen.“
Schülerin versteht eigenes Handeln nicht mehr
Dann habe der Angeklagte etwas von Security-Mitarbeitern gefaselt, die ihn beobachten würden. „Er sagte, ich soll mich hinten in den Wagen setzen und wir müssten so tun, als ob wir Sex hätten.“ Daraus sei allerdings echter Sex geworden. „Hinterher gab er mir Geld. Ich habe mich darüber sehr gewundert.“
Dennoch, so die Zeugin weiter, habe sie gleich das nächste Treffen vereinbart. Und so fort, bis sie erfahren habe, dass der Mann in einer Beziehung lebe. Dann habe sie nicht mehr gewollt. Er allerdings habe eine Zufallsbegegnung im April ausgenutzt, um sie noch einmal zum Sex zu nötigen. Danach vertraute sich die Schülerin ihrer Mutter an, zumal sie gehört habe, „dass er mit einer Freundin und anderen Mädchen das selbe gemacht hat.“ Was sie zu den Treffen bewegt habe, so die Schülerin, verstehe sie heute selbst nicht mehr. Sie sei weder verliebt gewesen, noch habe ihr der Sex sonderlich Spaß bereitet.
Die Juristen waren von der Aussage der Zeugin, die sich an Orte und Zeiten und die gezahlten Geldsummen nicht mehr recht erinnern konnte, allerdings nicht vollständig überzeugt. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Bis zu einem neuen Termin soll die Jugendliche von einer psychologischen Sachverständigen zur Frage der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage begutachtet werden.