Duisburg. Die Bundesregierung hat den Besitz jugendpornografischer Bilder härter bestrafen wollen, das Gegenteil ist passiert. Ein Duisburger profitierte davon.

Mit einem Freispruch endete am Mittwoch vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 48-jährigen Meidericher. Dem bereits einschlägig vorbestraften Mann waren zwei Sexualtaten vorgeworfen worden, die am Ende nicht zu beweisen waren. Und die einzige in Frage kommende Bestrafung hatten zweifelhafte Bemühungen des Gesetzgebers verhindert.

Laut Anklage hatte der 48-Jährige im Jahr 2006 ein damals 12-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. 2011 soll er das inzwischen 17 Jahre alte Mädchen und einen 16-jährigen Begleiter zum Gruppensex mit ihm gezwungen haben. Der Angeklagte hatte davon Fotos und ein Video gemacht.

Unreife und psychisch labile Zeugen

Der 48-Jährige bestritt den ersten Fall und gab an, dass bei der zweiten Tat alle Beteiligten einverstanden gewesen seien. Das Gegenteil war ihm nicht zu beweisen. Die Vernehmungen der beiden unreifen und psychisch labilen Zeugen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört wurden, hätten nicht genügend Fakten zu Tage gefördert, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

Nicht einmal wegen Besitzes jugendpornografischer Bilder konnte die Strafkammer den Angeklagten verurteilen. Dafür sorgte eine erst im Januar vorgenommene Gesetzesänderung: Der Bundestag hatte die Höchststrafe zwar von einem auf zwei Jahre angehoben, gleichzeitig aber den Kreis der straffreien Ausnahmen erweitert. Waren zuvor nur Jugendliche unter 18 Jahren straffrei, die Sex-Aufnahmen von anderen Jugendlichen mit deren Einverständnis machten, so ist es neuerdings jeder, der Sexbilder von Jugendlichen mit deren Einverständnis macht.

Gesetzgeber hat Gesetzeslücke geschaffen

„Die Änderung ist als Verschärfung verkauft worden und hat tatsächlich eine Gesetzeslücke geschaffen“, bedauerte der Vorsitzende. Möglicherweise handle es sich um einen redaktionellen Fehler, der aber nicht verwundere, wenn Gesetze mit heißer Nadel gestrickt würden. „Über diesen Fall kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden“, so der Richter. „Wir müssen nach Gesetz entscheiden.“ Die Kosten für das Verfahren trägt der Steuerzahler.

Möglicherweise wird es ein weiteres Verfahren gegen den 48-Jährigen geben. Der hatte im Prozess nämlich gestanden, mit der damals 15-jährigen Zeugin Sex gegen Geld gehabt zu haben. So etwas nennt das Strafgesetzbuch sexuellen Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt.