Duisburg. Unternehmer wird anzüglich und befummelt seine 18-jährige Angestellte. Das Landgericht verurteilt ihn zu einer Geldstrafe.

Bis zuletzt hatte der Angeklagte, der damit wirbt, Inhaber des größten Zoogeschäftes der Welt zu sein, gestern vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz seine Unschuld beteuert. „Ich habe nichts gemacht, deshalb will ich auch nicht bestraft werden.“ Die Berufungskammer sah das am vierten Verhandlungstag anders: Wegen tätlicher Beleidigung verurteilte sie den 60-jährigen Unternehmer zu einer Geldstrafe.

Trotz Gegenwehr betatscht

Die Kammer war nach der ausführlichen Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte am 29. Juli 2014 eine damals 18-jährige Aushilfe in seinem Laden in Neumühl belästigt hatte. Er habe die junge Frau an der Schulter gestreichelt, ihr Top am Ausschnitt mit dem Finger nach vorne gezogen, ihr trotz Gegenwehr an die Brüste gefasst und sie dabei „Kuschelmaus“ genannt.

Die Richter stützten das Urteil auf die glaubhafte Aussage der Hauptbelastungszeugin, einer Vernehmungsbeamtin der Polizei und der Eltern der 18-Jährigen, denen diese sich kurz nach dem Vorfall anvertraut hatte. Die von der Verteidigung angeführten Zeugen hatten dagegen eher wenig zum eigentlichen Kerngeschehen sagen können.

Unglaubwürdige Entlastungszeugin

Eine gestern noch vernommene Mitarbeiterin des Angeklagten hinterließ bei Staatsanwältin und Gericht dafür einen fragwürdigen Eindruck. Zu augenfällig war die Frau bemüht gewesen, ihren Chef zu entlasten, konnte sich angeblich nach über einem Jahr genau erinnern, dass die Hauptbelastungszeugin nie alleine mit dem 60-Jährigen in einem Raum gewesen sei und wann sie selbst am Tattag zur Toilette ging.

Mit Blick auf die Einkommensverhältnisse des Angeklagten senkte die Berufungskammer am Ende lediglich die Höhe der Geldstrafe: Der Neumühler hatte angegeben, derzeit nur 1000 Euro pro Monat zu verdienen. Das Gericht reduzierte die Höhe der 60 Tagessätze deshalb von 50 auf 30 Euro. Statt der vom Amtsgericht ausgeurteilten 3000 Euro muss der Angeklagte nun lediglich 1800 Euro Strafe zahlen.