Duisburg. Duisburger verliert einen rund zwei Jahre langen Rechtsstreit. Das Anti-Rasissmus-Centrum (ARIC) hat ihn unterstützt und übt jetzt scharfe Kritik.
Diskriminierungsvorwürfe von Migranten gegen das Fitnesscenter Königsgalerie in der City hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben. Ersin Tasar, der vergeblich versucht hat, dort Mitglied zu werden, ist den Klageweg gegangen. Nun musste der Duisburger vor dem Amtsgericht nach einem rund zwei Jahre andauernden Rechtsstreit eine Enttäuschung hinnehmen. Laut Gerichtssprecher Rolf Rausch gibt es keinen unmittelbaren Beweis und auch keine ausreichenden Indizien für eine Diskriminierung. Hartmut Reiners vom Anti-Rassismus-Centrum (ARIC), das den Duisburger unterstützt hat, kann dies nicht nachvollziehen und übt scharfe Kritik am Urteil: „Leider gibt es noch keine Untersuchung über Rassismus im Gerichtssaal...“
Rückblick: Tasar, der als Anwalt in Düsseldorf arbeitet, hatte nach eigenen Angaben Anfang 2014 auf eine Werbeaktion des Fitnesscenters Königsgalerie zur Mitgliedergewinnung mit Rabattversprechen reagiert. Auf seinen Aufnahmeantrag habe er trotz mehrmaliger Nachfragen keine Antwort erhalten und ARIC um Hilfe gebeten.
Klage eingereicht
Vor dem Schiedsgericht sei keine Einigung erzielt worden. Tasar reichte daraufhin im Juni 2014 Klage ein, berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, pochte auf eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro und verbuchte zunächst einen Teilerfolg. Das Amtsgericht sprach Tasar in einer ersten Entscheidung insgesamt knapp 600 Euro zu. Dagegen legte das Fitness-Center Widerspruch ein.
Hartmut Reiners von ARIC bestätigt auf Anfrage, dass es auch vor dem Amtsgericht zwischenzeitlich den Versuch einer gütlichen Einigung gegeben habe, die Tasar aber abgelehnt habe. „Es ging ihm nie um Geld, sondern um die klare Feststellung, dass er vom Fitnesscenter diskriminiert worden ist.“
Umso ernüchternder sei das Urteil, das laut Gerichtssprecher Rolf Rausch rechtskräftig ist. Eine Berufung sei – wegen des Streitwerts unter 600 Euro – nicht zugelassen worden. Tasar habe, so Rausch, noch die Möglichkeit einer Zulassungsbeschwerde beim Landgericht gehabt, diese aber nicht genutzt.
Ersin Tasar war für eine aktuelle Stellungnahme nicht zu erreichen, die Leitung des Fitness-Centers will sich nach Angaben einer Mitarbeiterin zu dem Fall nicht äußern.