Duisburg. Ein Sportler klagt gegen ein Fitnessstudio, weil er kein Muskelshirt tragen darf. Seine Forderung nach 10.000 Euro Schmerzensgeld blieb erfolglos.
Peter T. besteht auf sein Muskelshirt. Trotz Verbot hat er in einem Duisburger Fitnessclub ärmellos trainiert - und die Gemüter der Vereinsmitglieder erregt. Der Verein mahnte ihn zuerst ab, warf den Unbekehrbaren schließlich raus.
Das wollte der Sportler sich nicht gefallen lassen. Peter T. klagte vor Gericht gegen die Kündigung und verlangte 10.000 Euro Schmerzensgeld. Grund: Er fühle sich diskriminiert. Der Fall ging an das Landgericht Duisburg. Das entschied nun: 10.000 Euro Schmerzensgeld seien völlig unbegründet.
Persönliche Diskriminierung
Doch der Muskelshirt-Fanatiker klagte auch gegen den Rauswurf aus dem Verein. Andere Männer dürften laut seiner Aussage auch im Muskelshirt trainieren - folgenlos. Nur ihn hätte man vor die Tür gesetzt. Und in diesem Punkt gab der Richter Peter T. Recht. Zwar dürfe ein Verein seine Kleidungsordnung durchsetzten. Aber wenn, dann müssten alle ihre Achseln bedecken.
Verhandlung ohne Anwalt
Während der Verhandlung kam Peter T. ein Versäumnis der Gegenseite zugute. Der gegnerische Anwalt erschien nicht zur Verhandlung. Der Richter beendete das Warten nach über einer Stunde und entschied, im März ein Versäumnisurteil zu fällen.
Auch interessant
Bei einem solchen Urteil geht das Gericht davon aus, dass der Kläger die Wahrheit spricht. Zeugen dürfen nämlich bei Abwesenheit eines am Prozess beteiligten Juristen nicht gehört werden. Für das Gericht steht deshalb schon fest: Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt.
Weiter geht es vor dem Oberlandesgericht
Die Möglichkeit, nach Urteilsspruch Revision einzulegen, haben beide Seiten. Der Freund der ärmellosen Trainingsshirts hat seine Revision bereits angekündigt. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte weiterhin verletzt, will ein Training im Muskelshirt und fordert demnächst vor dem Oberlandesgericht 10.000 Euro Schmerzensgeld.