Duisburg. 25 Jahre alter Oberhausener rannte bei NPD-Gegendemo in Duisburg gegen Polizeikette an. Erst als Videobeweis gezeigt wurde, gestand der Angeklagte.

Mit einer Verurteilung zu 400 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze zu je zehn Euro) wegen Widerstandes endete am Dienstag vor dem Amtsgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 25-jährigen Oberhausener. Am 1. Mai 2014 war er als Teilnehmer einer Gegendemonstration gegen den Aufmarsch von NPD-Anhängern gegen eine Polizeikette im Duisburger Hauptbahnhof angerannt, hatte einen Polizisten angerempelt.

Überraschend hatte der Angeklagte das am zweiten Verhandlungstag zugegeben, nachdem Videos der Polizei ohnedies wenig Zweifel ließen . Der Strafrichter hatte keinen Zweifel daran, dass der Einsatz der Polizei, die rechte und linke Demonstranten getrennt halten sollte, gerechtfertigt war und der Angeklagte Gewalt dagegen angewandt hatte.

Den Rechtsansichten des Verteidigers, der von einem „unrechtmäßigen Einsatz“ der Polizei sprach, die nur „den Aufmarsch faschistischer Provokateure geschützt habe“, erteilte er eine klare Abfuhr: Das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung gelte für alle. „So lange die NPD nicht verboten ist, darf sie demonstrieren.“ Das müsse einem nicht gefallen, aber gegen Polizeiketten anzurennen sei der falsche Weg.