Duisburg/Oberhausen. Prozess um den Tumult bei einem Gegenprotest zu einer NPD-Demo am 1. Mai 2014 in Duisburg. Anklage wirft 25-Jährigem aus Oberhausen Widerstand vor.
Wegen Widerstandes steht seit Freitag ein 25-jähriger Oberhausener vor dem Amtsgericht Duisburg. Als Teilnehmer einer Demonstration gegen einen Aufmarsch der NPD soll er am 1. Mai 2014 gemeinsam mit anderen Tätern gegen eine Polizeikette angerannt sein.
Die Polizisten hatten die Aufgabe, die Gegendemonstranten und die Teilnehmer des NPD-Aufmarsches, die per Zug anreisten, getrennt zu halten. Im Hauptbahnhof zog eine Polizeikette auf. Die, so erinnert sich ein Beamter im Zeugenstand, sollen einige linke Randalierer, die sich zuvor vermummt hatten, gestürmt haben. Während die meisten gebremst werden konnten, gelang einigen ein kurzer Durchbruch.
Oberhausener ist auf Videoaufnahmen zu sehen
Der Oberhausener, der einen Beamten attackiert haben soll, schweigt zu den Vorwürfen. Er ist auf Videoaufnahmen zu sehen, von denen den Verfahrensbeteiligten bislang aber nur auszugsweise Fotos vorliegen. Im Zuge der polizeilichen Auswertung des Materials war er zunächst nicht identifiziert worden.
Eine Kriminalpolizistin, die mit der Sichtung des Videomaterials beschäftigt war, sah den Angeklagten allerdings einige Monate später bei einer Veranstaltung des Runden Tischs Marxloh. „Da ich die Video-Aufnahmen so oft gesehen hatte, war ich sofort sicher, dass es sich um einen der Täter vom 1. Mai handelte“, so die Zeugin. Sie verständigte Kollegen, welche die Personalien des Angeklagten feststellten, was allerdings auch nicht ohne Tumult und größeren Polizeieinsatz abging.
Prozess wird Ende Mai fortgesetzt
Der Verteidiger hielt es schon für fragwürdig, dass die Polizei einen Aufmarsch der NPD überhaupt geschützt habe. „Schließlich sind faschistische Demonstrationen seit dem Potsdamer Abkommen von 1945 verboten“, so der Anwalt. Im Zusammenhang mit der Anwesenheit von Kräften des Staatsschutzes bei einer öffentlichen Diskussion sprach er von „Bespitzelung“.
Der Prozess soll Ende Mai mit weiteren Vernehmungen, der Vorführung des Video-Materials und einem Gutachten, das beweisen soll, dass die Bilder tatsächlich den Angeklagten zeigen, fortgesetzt werden.