Duisburg. . Ein Rentner hat feste Zusage von einer Vermieterin, braucht aber für die Wohnung dringend behördliche Bescheinigungen.

Klaus Saager ärgert sich über das Sozialamt. „Dort schafft man es nicht, mir innerhalb von 17 Tagen einen Termin zu geben“, klagt der 66-Jährige, der seine Rente mit Leistungen zur Grundsicherung aufstockt. Nun fürchtet er, wegen der langen Warte- und Bearbeitungszeiten im Amt seine neue, bereits zugesagte Wohnung zu verlieren.

Von vorne: Erst vor einigen Wochen kam Saager, der zuvor im Ausland gelebt hatte, nach Düsseldorf, um sich dort im Uniklinikum an der Bandscheibe operieren zu lassen. Anschließend wollte er wieder dauerhaft nach Deutschland ziehen. Nach der OP bezog der Rentner ein Genesungszimmer in Düsseldorf. „Danach ging ich auf die Suche nach einer Wohnung in der Umgebung“, berichtet der 66-Jährige. In mehreren Städten habe er gesucht, aber erst nach drei Wochen eine den Anforderungen entsprechende Wohnung in Duissern gefunden. „Die Vermieterin hatte zwar noch zwei Mitbewerber, gab mir aber die Zusage“, berichtet Saager. „Vorausgesetzt, das Amt bescheinigt die Übernahme der Mietkosten- und Kautionskosten.“ Da das Genesungszimmer nur bis zum 31. Mai gebucht ist, reichte Saager schnell alle erforderlichen Unterlagen beim Sozialamt ein. „Am 26. Mai hätte ich bereits in die neue Wohnung einziehen können“, sagt er.

Beschwerde brachte nichts

Auf dem Amt habe man ihm jedoch bei seinem Termin Mitte Mai zunächst ein Formular gegeben, das er ausfüllen solle. „Dieses sollte ich bei einem weiteren Termin am 1. Juni wieder mitbringen“, beklagt der Rentner und meint: „Das ist viel zu spät – bis dahin vergibt die Vermieterin die Wohnung womöglich anderweitig.“ Auch eine Beschwerde beim Teamleiter und der Abteilungsleiterin im Sozialamt habe nichts gebracht, so Saager, „einen früheren Termin habe ich nicht bekommen können“.

In der Tat sei die personelle Situation in allen fünf Außenstellen der „Offenen Sozialhilfe“ derzeit angespannt, erklärt Stadtsprecher Jörn Esser. Grund seien unbesetzte Stellen und dauerhafte Krankheitsfälle. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Wartezeiten für Bürger so kurz wie möglich zu halten“, versichert er. Dennoch liege „die aktuelle durchschnittliche Wartezeit zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen.“ Gibt es denn die Möglichkeit, solche Fälle schneller zu bearbeiten? „Eilfälle werden im Rahmen der Möglichkeiten priorisiert behandelt“, sagt der Stadtsprecher. Da die Bearbeitung und Prüfung von Neufällen und besonders umzugsbedingte Beihilfen sehr zeitintensiv sei, seien die Unterlagen daher im Vorfeld einzureichen. „Dies ermöglicht uns eine möglichst zügige Bearbeitung.“ Schließlich sei die Leistungsgewährung und die Zuständigkeit von zahlreichen Faktoren abhängig, so Esser.

Klaus Saager hofft nun auf das Vertrauen seiner zukünftigen Vermieterin, ihm die Wohnung auch ohne schriftliche Bestätigung zu reservieren. Am 1. Juni geht er dann samt Koffern zum Amt, um die Formulare abzuholen. „Wenn ich sie dann nicht bekomme sollte, bin ich obdachlos“, sorgt sich Saager. Und kündigt an: „Dann schlage ich mein Lager vor dem Sozialamt auf.“