Duisburg. Bei der Tat in Duisburg-Buchholz soll der Angeklagte einen 31-jährigen Polizisten schwer verletzt haben. Beide Männer waren betrunken.
Mit einem brutalen Raubüberfall muss sich seit Dienstag die 6. Große Strafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz beschäftigen. In der Nacht zum 8. September 2015 soll ein 27-jähriger Mann aus Wedau auf einem Spielplatz am Salzburger Platz in Buchholz einen 31-jährigen Polizisten aus Huckingen schwer verletzt und ihm 75 Euro und ein Handy abgenommen haben.
Täter und Opfer hatten sich nach übereinstimmenden Aussagen erst kurz zuvor kennen gelernt. Beide waren eigentlich auf dem Nachhauseweg, beschlossen dann aber wohl, noch ein Bier zusammen zu trinken. Was dann folgte, darüber gehen die Versionen stark auseinander.
Verschiedene Versionen - aber immer mit Bierflasche
Die Anklage geht davon aus, dass der 27-Jährige den neben ihm auf der Parkbank sitzenden Geschädigten überraschend mit der Bierflasche auf den Kopf schlug, auf den am Boden liegenden Mann eintrat und zuletzt dessen Kopf vor eine Tischtennisplatte schlug. Dann soll er dem Schwerverletzten Geld und Mobiltelefon abgenommen haben.
Der Angeklagte, der zuletzt als Bäcker-Gehilfe arbeitete und eine Lehre anstrebte, schildert das Geschehen allerdings anders. Er habe den Zeugen am S-Bahnhof kennen gelernt. Der habe ihn auf ein Bier eingeladen, doch alle Kneipen hätten schon geschlossen gehabt. Zuletzt habe man Getränke an einer Tankstelle gekauft, sich auf eine Parkbank gesetzt und getrunken. „Dann ist die Stimmung gekippt“, so der Angeklagte. Der Zeuge habe ihn beleidigt, sei aggressiv geworden. „Er hat damit geprahlt, er sei Polizist und wedelte mit seinem Dienstausweis herum.“ Das sei ihm irgendwann zu viel geworden, so der Angeklagte. Er habe eine Flasche geworfen, es kam zu einem Gerangel. Dabei habe sich der Zeuge möglicherweise den Kopf gestoßen.
Opfer: "Im Krankenhaus wieder wach geworden"
Das Handy habe er nur genommen, damit der Beamte nicht sofort seine Kollegen holen konnte. Zu Beginn der Vernehmung des Geschädigten entschuldigte sich der Angeklagte: „Es tut mir von Herzen leid. Ich hoffe, dass du wieder gesund wirst.“
Der Geschädigte kann sich an die eigentliche Tat nicht erinnern. Er weiß nur, dass er den Angeklagten am S-Bahnhof kennen gelernt und mit ihm per Taxi von einer Kneipe zur nächsten gefahren sei. Zuletzt habe man Bier an einer Tankstelle gekauft. „Dann bin ich im Krankenhaus wieder wach geworden.“
Für das Verfahren sind bis zum 25. April vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.