Duisburg. Die Beißattacke des Rottweilers “Pascha“, bei der eine Zweijährige vergangenen Sommer schwere Verletzungen erlitt, war in Duisburg erneut vor Gericht.
Im dritten Anlauf beschäftigt sich das Amtsgericht Duisburg seit Freitag mit der Attacke des damals 13 Monate alten Rottweilers „Pascha“ auf einen Vater und seine zwei Kinder am Rheindeich bei Neuenkamp. Ein zweijähriges Kind war dabei am 6. Juli 2015 schwerst verletzt worden. Der 31-jährigen Hundehalterin wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die 22-Jährige, die den Hund ausführte, muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Das Verfahren war im Dezember 2015 zunächst vor der Strafrichterin eröffnet worden. Doch die mutmaßte, dass sich die Hundehalterin nicht nur einer einfachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben könnte, sondern mit bedingtem Vorsatz handelte. Sie verwies den Fall an das Schöffengericht. Dort verdichteten sich die Verdachtsmomente, weil kurz vor dem Verhandlungstermin Anfang März weitere Zeugen aufgetaucht waren, die von früheren Angriffen des Hundes berichteten.
„Der will doch nur spielen“
Der Name des im November nach langem Rechtsstreit eingeschläferten „Pascha“ und der Satz „Der will doch nur spielen“ waren beim dritten Prozessbeginn die wohl meist gehörten Worte. Letzteres sollen die Hundehalterin, deren Lebensgefährte, die Mitangeklagte und möglicherweise weitere Hunde-Ausführerinnen gesagt haben, wenn „Pascha“ auf ein Kind oder einen anderen Hund losging.
Zeugen schilderten mehrere solcher Vorfälle und berichteten, dass die Begleiter des Hundes nie wirklich reagiert hätten. Zwar war es nie zu ernsthaften Verletzungen gekommen, dass bei dem Gefahrhund ein Erziehungsproblem bestand, machten die Zeugenaussagen aber mehr als deutlich. Die 31-jährige Angeklagte will von diesen Vorfällen nichts gewusst haben. Durch ihren Verteidiger ließ sie aber einräumen, dass sie die Aufsicht über den Hund am Tattag der Mitangeklagten überlassen und sie nicht darüber informiert habe, dass sie Maulkorb und Leine hätte anlegen müsse. Eine Ausnahmegenehmigung hatte nur die Halterin, die einen Sachkundenachweis erbracht hatte.
Die 22-Jährige will den Hund vorher nur einige Male gesehen haben, aber am Tattag das erste Mal mit ihm ausgegangen sein. „Meine Mandantin kannte sich mit Hunden nicht aus“, so der Verteidiger. „Ihr tut die ganze Sache unendlich Leid.“ Beim nächsten Prozesstag am 6. Mai sollen Zeugen zum eigentlichen Tatgeschehen gehört werden.
Pascha soll weiteres Kind angegriffen haben
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Nicht mitverhandelt wurde am Freitag eine weitere Anklage gegen die Halterin wegen fahrlässiger Körperverletzung, die die Staatsanwaltschaft am 31. März erhoben hat: Bereits zwei Wochen vor der Attacke des Rüden auf die damals zweijährige Dilek soll sich der Hund Ende Juni des vergangenen Jahres auf ein damals zwölfjähriges Kind gestürzt haben. Eine Entscheidung, ob das Verfahren überhaupt zugelassen wird, steht laut Amtsgerichtssprecher Rolf Rausch noch aus.
Das sagt der Vater der kleinen Dilek
„Unser Leben ist nicht mehr das selbe. Ich kann nicht mehr lachen“, erklärte Yilmaz Salcan, der Vater des verletzten Mädchens am Rande der Verhandlung. „Es war heiß, wir waren mit den Füßen im Wasser“, sagt er auf dem Gerichtsflur. „Ich habe den Hund gar nicht gesehen.“ Dann sei er angerannt gekommen, habe sich erst in seinen Sohn, dann in seine Tochter verbissen. „Ich habe mit ihm gekämpft, im Wasser“, erinnert sich der 31-Jährige.
Seiner Tochter Dilek riss die Attacke des Hundes ein 20 Zentimeter großes Stück Kopfhaut ab. Ob es wieder anwächst, ist noch unklar. 27 Operationen hat das Kind schon hinter sich. „Vielleicht kommen noch zehn“, so der Vater, der im Prozess mit der Mutter als Nebenkläger auftritt.
„Wir wollen keine Rache“, betont der Vater. „Aber wir wollen eine harte Strafe, damit andere Hundebesitzer sich ihrer Verantwortung bewusst werden und so etwas nie wieder passiert.“