Duisburg. . Weil die Verteidigung auf 27 geladenene Zeugen nicht vorbereitet war, ist der Prozess um die Attacke von Rottweiler „Pascha“ erneut verschoben worden.

Ein zweijähriges Mädchen wurde am 6. Juli 2015 am Rheindeich bei Neuenkamp durch die Attacke eines 13 Monate alten Rottweilers namens „Pascha“ schwer verletzt. Doch die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles tritt auf der Stelle. Nachdem bereits im Dezember ein erster Anlauf vor dem Amtsgericht mit einer Verweisung an das Schöffengericht endete, kam der Neustart am Montag nicht einmal bis zur Anklageverlesung.

Der Prozesstermin dauerte keine 15 Minuten. Denn kurzfristig waren auf Antrag der Nebenklage zusätzliche Zeugen geladen worden, um zu beweisen, dass der im November nach langem Rechtsstreit eingeschläferte Hund bereits bei früheren Fällen angegriffen haben soll. Erstmals ist in diesem Zusammenhang davon die Rede, dass „Pascha“ bereits 14 Tage vor der hier in Rede stehenden Tat einen Menschen durch einen Biss verletzt haben soll.

Zwei weitere Verhandlungstage am 6. und 9. Mai

Die Verteidigung erhielt von den Inhalten der Ladung erst im Termin am Montag Kenntnis und beantragte daraufhin, das Verfahren gegen die 30-jährige Hundehalterin, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, und gegen die 21-jährige Frau, die den Hund am Tattag ohne den vorgeschriebenen Maulkorb ausführte, ausgesetzt wird. Das Verfahren soll nun am 29. April erneut starten. Angesichts der insgesamt 27 Zeugen soll es zwei weitere Verhandlungstage am 6. und 9. Mai geben.

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Der Hund soll am 6. Juli zunächst den vierjährigen Bruder der Zweijährigen angegriffen haben, bevor er dem Vater der Kinder ins Bein biss und sich schließlich auf die Zweijährige stürzte und ihr schwerste Kopfverletzungen zufügte. Das Kind musste inzwischen 27 Operationen über sich ergehen lassen und wird wohl dauerhaft entstellt bleiben.

Anfang Dezember war der Fall zunächst vor der Strafrichterin verhandelt worden

Der zum Tatzeitpunkt 13 Monate alte Rottweiler durfte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nur von seiner Halterin, die einen entsprechenden Sachkundenachweis hatte, ohne Maulkorb und Leine ausgeführt werden. Ob sie die 21-Jährige, die den Vierbeiner am Tattag ausführte, darüber informiert hatte, ist eine der Kernfragen des Prozesses.

Anfang Dezember war der Fall zunächst vor der Strafrichterin gegen beide Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung verhandelt worden. Die Strafrichterin gab das Verfahren aber angesichts der Vorgeschichte und der Möglichkeit, dass die Hundehalterin aufgrund ihres Wissens um die Gefährlichkeit des Hundes mit bedingtem Vorsatz handelte, an das Schöffengericht ab, das eine höhere Strafgewalt hat.